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Gesetz für Daten und digitale Innovation
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DKG veröffentlicht Stellungnahme zum Kabinettsentwurf
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Die DKG hat ihre Stellungnahme zum Kabinettsentwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) veröffentlicht. Das Bundesgesundheitsministerium hat einige Vorschläge der DKG aus der Stellungnahme zum Referentenentwurf aufgegriffen – etwa die Klarstellung, dass KIM nicht bei der Abrechnungsübermittlung nach § 301 SGB V genutzt werden soll und zum Ausdruck des Medikationsplans für Versicherte. In vielen Bereichen besteht jedoch weiterhin grundlegender Nachbesserungsbedarf.
Die DKG unterstützt die Ziele des Gesetzes grundsätzlich weiterhin. Wir kritisieren jedoch, dass die Krankenhäuser nach wie vor nicht oder nur unzureichend berücksichtigt werden. Besonders deutlich zeigt sich dies bei der digitalen Bedarfseinschätzung und der eÜberweisung. Da die Krankenhäuser hier weitgehend außen vor bleiben, drohen erhebliche Lücken in den digitalen Versorgungsprozessen. Ein weiterer zentraler Kritikpunkt betrifft die fehlende Finanzierung und den zusätzlichen bürokratischen Aufwand.
Die neuen Pflichten verursachen Umstellungs- und laufende Betriebskosten, ohne dass eine ausreichende Gegenfinanzierung vorgesehen ist. Verschärft wird die Situation durch den Mittelentzug infolge des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Darüber hinaus braucht es bessere Rahmenbedingungen für die Einführung von TI-Diensten. Bevor neue Anwendungen flächendeckend eingesetzt werden, müssen sie unter Einbindung der Kliniken verpflichtend erprobt werden. Zudem sind verbindliche Migrationskonzepte mit Parallelbetrieb und Rückfalllösungen erforderlich. Das GeDIG muss hierfür die notwendigen Voraussetzungen schaffen. Eine ungeordnete Einführung unausgereifter Lösungen darf nicht dazu führen, dass das Vertrauen von Anwendern und Patienten verloren geht.
Zur Stellungnahme
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