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Die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der DKG Prof. Dr. Henriette Neumeyer kommentiert den Kabinettsentwurf für ein Pflegekompetenzgesetz.
Unter dem sperrigen Namen „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ hat die Bundesregierung in dieser Woche einen Kabinettsentwurf vorgelegt, der viel Gutes für die Pflege in den Krankenhäusern und damit für die Behandlungsqualität bewirken kann. Mehr als eine halbe Million Menschen arbeiten in deutschen Krankenhäusern im Pflegebereich. Die Pflege ist damit der größte Personalbereich in den Kliniken, und sie steht bekanntermaßen unter dem großen Druck des allgegenwärtigen Personalmangels.
Ein Pflegekompetenzgesetz, wie es die Regierung jetzt vorgelegt hat, ist eine langjährige Forderung der DKG. Vor allem geht es darum, Pflegekräften mehr fachliche Kompetenzen zu übertragen und so den Ablauf in den Krankenhäusern zu flexibilisieren, hochqualifizierte Arbeitskräfte sinnvoller ihrer Ausbildung entsprechend einzusetzen und den ärztlichen Bereich entlasten zu können. Dass die DKG mit ihrer Expertise an der Ausarbeitung des Katalogs der heilkundlichen Tätigkeiten für Pflegekräfte beteiligt wird, ist ebenfalls sinnvoll und vor allem ein Zeichen für die neue Kultur im Bundesgesundheitsministerium nach Jahren der Basta-Politik.
Problematisch wird es da, wo der Entwurf auf der einen Seite für Entlastung und Flexibilität sorgt, auf der anderen aber durch übermäßige Dokumentationspflichten Bürokratie weiter aufbaut. Das Maß der medizinisch und pflegerisch nicht notwendigen Dokumentationspflichten ist im Krankenhaus bereits dermaßen hoch, dass jede weitere Minute Bürokratie, mit der unsere Pflegekräfte von ihrer eigentlichen Arbeit abgehalten werden, nicht akzeptabel ist. Der Entbürokratisierungsteil des Gesetzentwurfs betrifft die Krankenhäuser leider nicht. Hier erwarten wir entschiedene Schritte, um unsere Beschäftigten zu entlasten und ihnen mehr Zeit für ihre eigentliche Arbeit mit den Patientinnen und Patienten zu geben. Bundesregierung und Gesundheitsministerin haben in diese Richtung deutliche Zeichen gegeben und dürfen es jetzt nicht wieder bei Ankündigungen und Versprechen belassen. Denn würde man die bei derzeit drei Stunden täglich liegende Bürokratielast im Krankenhaus nur halbieren, hätten wir sowohl im ärztlichen als auch im pflegerischen Bereich so viel Arbeitskraft und -zeit mehr zur Verfügung, dass das Fachkräfteproblem mit einem Schlag gelöst wäre.
Dennoch, mit dem überarbeiteten und umbenannten Pflegekompetenzgesetz wird der Pflegeberuf spürbar aufgewertet und somit attraktiver. Das ist in der Entwicklung des Pflegeberufs von der frühen Ordensschwester zur hochqualifizierten und immer häufiger akademisch ausgebildeten Pflegefachperson nur konsequent. Diesen Weg sind die Krankenhäuser schon gegangen, Interdisziplinarität und Pflege als eigenständige qualifizierte Disziplin sind in den Krankenhäusern seit vielen Jahren Realität. Das neue Pflegekompetenzgesetz trägt dem jetzt mehr Rechnung.
In den Krankenhäusern wird dieser Wandel beruflicher Bilder zu einigem Umdenken und Strukturveränderungen führen. Die dafür notwendigen Change-Prozesse werden sich auch wirtschaftlich und finanziell auswirken und sicher Personal binden. Dabei dürfen die Krankenhäuser nicht allein gelassen werden. Weiterer Regelungsbedarf ist also zu erwarten.
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