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Qualitätssicherungsrichtlinie Früh- und Reifgeborene
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G-BA vertagt Entscheidung
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Beratung über den gemeinsamen Antrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Länder zur Änderung der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) in den Herbst vertagt.
Zunächst wird sich der G-BA in seinem Unterausschuss Qualitätssicherung mit den vorgeschlagenen Änderungen befassen. Für die DKG und die Länder ist dies ein wichtiger Schritt. Mit ihrem gemeinsamen Antrag haben sie weitreichende Änderungen an der Richtlinie gefordert, um die Versorgung von Früh- und Neugeborenen unter den aktuellen Rahmenbedingungen sicherzustellen und Fehlsteuerungen zu vermeiden. Aus Sicht von DKG und Ländern sind insbesondere die Vorgaben an die pflegerische Versorgung auf neonatologischen Intensivstationen nicht umsetzbar. Die starren Personalanforderungen führen bereits heute dazu, dass Betten gesperrt werden müssen und Schwangere sowie Frühgeborene häufiger in andere Kliniken verlegt werden. Gleichzeitig ist ein zusätzlicher Nutzen für die Versorgungsqualität durch die derzeit geforderte hundertprozentige Erfüllung der Pflegeschlüssel wissenschaftlich nicht belegt.
Besonders kritisch sehen DKG und Länder die ab dem 1. Januar 2027 vorgesehene Sanktionierung. Krankenhäuser sollen dann bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen ihren Vergütungsanspruch verlieren. Dies kann erhebliche wirtschaftliche Folgen für Perinatalzentren haben und einen ungesteuerten Abbau von Versorgungsangeboten auslösen.
Der gemeinsame Antrag sieht deshalb drei kurzfristige Änderungsvorschläge vor: Erstens soll die vorgeschriebene Schichterfüllungsquote für das Pflegepersonal von 100 auf 90 Prozent abgesenkt werden. Zweitens sollen die Sanktionen bis zum 31. Dezember 2028 ausgesetzt werden. Drittens soll der klärende Dialog bis Ende 2028 fortgeführt werden, um die Umsetzung der Richtlinie im laufenden Transformationsprozess der Krankenhausstrukturen zu begleiten und Zeit für eine grundlegende, wissenschaftlich fundierte Überarbeitung der QFR-RL zu gewinnen. Mit den vorgeschlagenen Änderungen wollen DKG und Länder die flächendeckende Versorgung von Früh- und Neugeborenen sichern und die Qualitätsvorgaben stärker an der wissenschaftlichen Evidenz sowie den tatsächlichen Bedingungen der Versorgungspraxis ausrichten.
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