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G-BA zu PPP-RL
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Kompromiss bei Personalausstattung Psychiatrie und Psychsomatik
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Ab 2026 werden Kliniken, die die Mindestvorgaben der Richtline für Personalausstattung in Psychiatrie Psychosomatik (PPP-RL) nicht einhalten können, weniger scharf sanktioniert, als ursprünglich vorgesehen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Sitzung am 21. März 2024 beschlossen.
Er erkennt damit die Wirklichkeit des Fachkräftemangels an. Kliniken tun alles Erdenkliche, um mehr Personal in die Versorgung zu bekommen, scheitern aber teilweise, weil auf dem Arbeitsmarkt kein Personal verfügbar ist. Für 2024 und 2025 sind die Sanktionen noch ausgesetzt, und die Fristen, wann welche Höhe der Mindestvorgaben erreicht werden muss, wurden verschoben.
Dem einstimmigen Beschluss lag ein Kompromisspaket zugrunde. Dabei wurde in einer Protokollnotiz vereinbart, zu überprüfen, ob die Richtlinie nicht insbesondere in Bezug auf ein gestuftes Sanktionssystem neujustiert werden muss. Die DKG hatte eine Differenzierung der Vorgaben zwischen Qualitätsvorgaben und Mindestvorgaben vorgeschlagen. Damit könnten in einer ersten Stufe statt sofortiger finanzieller Sanktionen strukturierte Dialoge auf Landesebene zur Beratung und Unterstützung für die Krankenhäuser vorgesehen werden.
Der Beschluss des G-BA ist unter https://www.g-ba.de/beschluesse/6534/ veröffentlicht.
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