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Transplantationsgesetz (TPG)
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Frist zur Übermittlung von Organspendedaten endet am 30. Juni 2025
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Bis zum 30. Juni 2025 müssen alle Entnahmekrankenhäuser in Deutschland der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) Daten zu Todesfällen mit Hirnschädigung aus dem Jahr 2024 melden. Diese sogenannte Einzelfalldatenanalyse ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Qualitätssicherung in der Organspende.
Mit Hilfe eines festgelegten Datensatzes und gegebenenfalls unterstützt durch ein kostenloses Tool („TransplantCheck“) – erfassen die Krankenhäuser, ob sie potenzielle Organspender im Klinikalltag erkannt und richtig eingeschätzt haben. Die Daten helfen dabei, mögliche Schwachstellen im Erkennungs- und Entscheidungsprozess aufzudecken.
Besondere Aufmerksamkeit gilt Fällen, in denen: - zwar eine Therapie bei hoffnungsloser Prognose beendet wurde, aber die Möglichkeit einer Organspende nicht mit Angehörigen besprochen wurde,
- oder eine Hirntoddiagnostik medizinisch notwendig gewesen wäre, aber nicht durchgeführt wurde.
Die Ergebnisse der Datenerhebung fließen auch in die bundesweite Diskussion zur Weiterentwicklung der Organspendepraxis ein.
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