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Der Einsatz von Ethanol steht auf dem Prüfstand der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), das könnte fatale Folgen in den Kliniken haben. Die ECHA hat ein Verfahren zur Risikobewertung von Ethanol, das als Wirkstoff in Hand- und Flächendesinfektionsmitteln eingesetzt wird, gestartet. Im Zuge der europäischen Biozid- und CLP-Verordnung prüft die ECHA derzeit, ob sie Ethanol als CMR-Substanz (krebserregend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend) einstuft. Eine solche Einstufung könnte zu einem Verbot oder einer starken Einschränkung der Anwendung führen.
Die WHO führt Ethanol seit 1977 als unverzichtbares Arzneimittel. Es zeigt eine besonders hohe Wirksamkeit gegen unbehüllte Viren und spielt daher eine zentrale Rolle im Infektionsschutz in Krankenhäusern. Im Vergleich zu anderen Alkoholen wirkt Ethanol in bestimmten Bereichen überlegen. Die DKG kritisiert, dass die ECHA ihre Risikobewertung vorwiegend auf Studien zu trinkbarem Alkohol stützt, obwohl diese nicht die Anwendung in Desinfektionsmitteln betreffen. Zudem liegen die bei der Händedesinfektion aufgenommenen Mengen weit unter toxikologisch relevanten Werten. Die jahrzehntelange sichere Anwendung in der medizinischen Praxis zeigt keine Hinweise auf gesundheitliche Langzeitrisiken.
Bereits Ende 2024 wandte sich die DKG mit einem dringenden Appell an mehrere nationale und europäische Stellen – darunter das BMUV, BMAS, BfR, BAuA, UBA und die EU-Kommissionspräsidentin – um den Einsatz von Ethanol als Desinfektionsmittel zu sichern. Die meisten Institutionen haben bereits reagiert. Im Januar 2025 verfasste die DKG gemeinsam mit weiteren medizinischen und pharmazeutischen Verbänden ein weiteres Schreiben an das BMG, BMUV und BMAS. Parallel stimmt die DKG mit Fachgesellschaften ein Positionspapier ab, das sie nach Bildung der neuen Bundesregierung auf nationaler und EU-Ebene verbreiten wird.
Zudem nimmt die DKG an der öffentlichen Konsultation der ECHA teil, die bis zum 28. April 2025 läuft und auch der Öffentlichkeit offensteht:
Link zur Konsultation »
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