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Am 21. Februar steht das Transparenzgesetz auf der Tagesordnung des Vermittlungsausschusses. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, hatte im Vorfeld in einem Brief die Kritikpunkte der B-Länder noch einmal deutlich benannt.
Im Namen der CDU-geführten Länder hatte Laumann für das Transparenzgesetz gefordert: - "Die Krankenhausplanung der Länder muss berücksichtigt werden. Das Transparenzregister muss auf die planerischen Ausweisungen der Länder beruhen.
- Um das zu ermöglichen, muss auch der Zeitplan zur Umsetzung des Gesetzes verändert werden.
- Das Gesetz darf nicht zu noch mehr Bürokratieaufwand für die Krankenhäuser führen.“
Zudem kritisierte er, dass kein einziges Krankenhaus vor der Insolvenz gerettet würde.
Es brauche „eine konkrete Aussage der Bundesregierung, ob und wann die Berechnungssystematik der Landesbasisfallwerte geändert“ werden. Die Liquiditätshilfen, die dem Transparenzgesetz angelegt sind, seien nicht ausreichend und die Protokollnotiz sei zu vage und zudem wären die Zusagen auch zu gering.
Mit der Festlegung des weiteren Beratungsverfahrens zum Transparenzgesetz besteht aber auch die Hoffnung, dass der Referentenentwurf der Krankenhausreform nicht weiter vom Bundesministerium für Gesundheit zurückgehalten wird, sondern schnellstmöglich in die Diskussion mit den Ländern und den Verbänden geht.
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