FAiR – Diskutieren, entscheiden, handeln.
Gemeinsam für unsere Krankenhäuser, damit sie auch in Zukunft ihr Bestes für uns alle geben können.

Die Corona-Pandemie hat den Stellenwert eines gut funktionierenden Gesundheitswesens und insbesondere einer leistungsfähigen und flächendeckend verfügbaren Krankenhausstruktur deutlich gemacht. Gleichzeitig hat die Pandemie auch Defizite und Weiterentwicklungsbedarfe offengelegt. Noch besser vernetzte und abgestimmte regionale Versorgungsstrukturen, Potentiale der Digitalisierung, weniger Bürokratie und Überregulierung und attraktivere Arbeitsbedingungen für qualifiziertes Personal sind dabei die zentralen Themen.

Die DKG startete bereits 2020 unter dem Motto "FAiR – Diskutieren, entscheiden, handeln" eine Kampagne mit dem Ziel eine lösungsorientierte, konzertierte Zusammenarbeit auf Augenhöhe innerhalb des Gesundheitssystems zu stärken, gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren. Der Dreiklang "FAiR – Diskutieren, entscheiden, handeln" soll das Interesse der DKG an fairen und vor allem auch konkreten Lösungen sowie deren Umsetzbarkeit im deutschen System der Selbstverwaltung unterstreichen. Die DKG setzt hiermit das deutliche Signal, dass Veränderung notwendig und unter Mitwirkung aller Parteien auch erfolgreich möglich ist. Die DKG will ihre Vorschläge und Konzepte einbringen und hat alle wichtigen Themen und konkreten Handlungsbedarf in ein Positionspapier zusammengetragen. 

Unsere Ziele

Regionale krankenhauszentrierte Versorgungsnetzwerke als zentrales Leitbild

Regionale krankenhauszentrierte Versorgungsnetzwerke sichern die wohnortnahe medizinische Versorgung der Bevölkerung.

Zentrales Leitbild im Konzept der Krankenhäuser zur Weiterentwicklung der stationären Versorgungsstrukturen ist die Förderung und Etablierung regionaler krankenhauszentrierter Versorgungsnetzwerke. Die Krankenhäuser übernehmen darin die Sicherstellung der voll- und teilstationären Versorgung. Darüber hinaus erbringen sie vielfältige ambulante Leistungen. Als integrierte Dienstleistungszentren können die Krankenhäuser selbst oder in Kooperation und Koordination mit anderen Leistungsanbietern eine am Versorgungsbedarf der Patientinnen und Patienten ausgerichtete Steuerung der Behandlungsabläufe vornehmen. Die Einbindung der Krankenhäuser in die regionalen Netzwerkstrukturen und die Zuordnung von Versorgungszuständigkeiten sollten in erster Linie über das eigenverantwortliche Zusammenwirken der Krankenhäuser in den Regionen erfolgen. Soweit erforderlich, obliegen die Definition von Versorgungsregionen und die Aufgabenzuordnungen der Krankenhausplanung dem Verantwortungsbereich der Länder. Sie haben bestehende Versorgungsnetzwerke zu stärken und die Bildung neuer regionaler Netzwerke aktiv zu befördern. Trägervielfalt und die Aufrechterhaltung von Leistungsqualitätswettbewerb sind dabei zu beachten. Bundesweite Vorgaben dienen dabei der regionalen Lösungsfindung als Orientierungsrahmen.


Bessere Rahmenbedingungen für attraktive Arbeitsplätze

Gut ausgebildetes und motiviertes Personal ist die Grundvoraussetzung für eine hochwertige medizinische Versorgung in den Krankenhäusern.

Gut ausgebildetes und motiviertes Personal ist die Grundvoraussetzung für eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung in den Krankenhäusern. Eine gute Personalausstattung ist für die Krankenhäuser daher essenziell. Der Fachkräftemangel im Gesundheitswesen droht der entscheidende limitierende Faktor in der Versorgung zu werden. Die Personalsituation für alle Professionen zu verbessern, muss daher im Mittelpunkt der gesundheitspolitischen Aktivitäten stehen. Das Arbeitsumfeld muss attraktiver und interdisziplinärer gestaltet werden. Sowohl mit der Delegation ärztlicher und pflegerischer Leistungen als auch mit interprofessionellen Behandlungsteams kann eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung sichergestellt werden, in der sich alle Berufsgruppen mit ihrer Qualifikation einbringen. 

Starre und unflexible Vorgaben, wie die Pflegepersonaluntergrenzen, werden den individuellen Gegebenheiten vor Ort nicht gerecht. Der Personaleinsatz muss im Verantwortungsbereich der Krankenhäuser liegen. Die Pflegepersonaluntergrenzen in ihrer jetzigen Form sind deshalb durch das von der DKG, dem Deutschen Pflegerat und ver.di konzipierte Pflegepersonalbedarfsbemessungsinstrument (PPR 2.0) zu ersetzen und zu einem dauerhaften Instrument weiterzuentwickeln. 

Die Krankenhäuser möchten ihre Beschäftigten wettbewerbsfähig vergüten. Deshalb sind nicht nur die Kosten für das Pflegepersonal auf den Stationen, sondern auch für alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Auszubildenden vollständig zu refinanzieren. 

Darüber hinaus ist auf eine anwendungsorientierte, auf die Patientenversorgung ausgerichtete, qualitativ hochwertige Ausbildung zu achten. Dazu bedarf es angepasster Ausbildungsordnungen, die auch die Etablierung digitaler Prozesse im Gesundheitswesen angemessen berücksichtigen und neue, innovative Berufsbilder ermöglichen. 


Qualitätssicherungsmaßnahmen, die den Patientinnen und Patienten dienen

Qualitätssicherungsmaßnahmen müssen im Sinne der Patientinnen und Patienten wieder der Qualitätsverbesserung dienen und dürfen nicht als Sanktionsmaßnahmen missbraucht werden.

Deutschlands Krankenhäuser versorgen ihre Patientinnen und Patienten auf höchstem Qualitätsniveau und auf dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft. Die umfassende Qualitätsberichterstattung der Krankenhäuser sorgt dafür, dass die Qualität der Krankenhausversorgung in einem Ausmaß transparent ist, wie es für keinen anderen Bereich des deutschen Gesundheitswesens der Fall ist. 

Patientensicherheit hat höchste Priorität und muss auch in der gesetzlichen Qualitätssicherung als zentraler Leitgedanke dienen. Entscheidend für eine erfolgreiche Qualitätssicherung und  -verbesserung ist die intrinsische Motivation der Krankenhäuser und ihrer Beschäftigten. Die Einführung von Mindestmengen aus medizinischen und qualitätssichernden Gründen wird von den Krankenhäusern daher ausdrücklich befürwortet, dürfen jedoch nicht zu Strukturbereinigungszwecken missbraucht werden. 

Der zunehmende Fokus auf Sanktionierung widerspricht dem Sinn und Zweck der Qualitätssicherung. Qualitätssicherung muss wieder als Qualitätsverbesserungssystem verstanden werden. Externe unabhängige Qualitätskontrollen sind Teil eines transparenten Qualitätssicherungssystems und deshalb einer unabhängigen und neutralen Institution zu übertragen. Der Medizinische Dienst ist dafür ungeeignet. 


Digitalisierung beschleunigen

Die Potenziale der Digitalisierung müssen endlich zugunsten der Patientinnen und Patienten ausgeschöpft und prioritär verfolgt werden.

Die Potenziale der Digitalisierung im Gesundheitswesen und die Einsatzgebiete von E-Health, Telemedizin, künstlicher Intelligenz, Robotik und Big Data sind vielfältig und entwickeln sich dynamisch weiter. Unter strenger Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorschriften muss der beschleunigten Digitalisierung in einer grundlegenden Reform der medizinischen Versorgung daher höchste Priorität eingeräumt werden. 

Dafür ist eine auskömmliche Finanzierung der erforderlichen Investitions- und Betriebskosten notwendig. Der Krankenhauszukunftsfonds ist ein wertvoller Schritt in die richtige Richtung. Mit den erhöhten Investitionen in die digitale Infrastruktur gehen zwangsläufig höhere Kosten für die bauliche Absicherung sowie deren Betrieb einher. Erforderlich ist deshalb ein dauerhafter Digitalisierungszuschlag von 2 Prozent auf alle Krankenhausrechnungen.

Ebenso wichtig wie eine dauerhaft ausreichende Finanzierung sind eine sektorenübergreifende Standardisierung der Datenerfassung und -übermittlung sowie die Gewährleistung einer umfassenden Interoperabilität der Dienste und Anwendungen der Telematikinfrastruktur. Die Krankenhäuser müssen zur Erbringung von Telemonitoring und Telekonsilleistungen für ambulante Patientinnen und Patienten ermächtigt und diese Leistungen angemessen vergütet werden. Die Ausbildungsordnungen und Curricula der medizinischen Berufe sind  anzupassen, sodass längerfristig digitale Gesundheitskompetenzen bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorausgesetzt werden können.


Weniger Bürokratie und mehr Zeit für die Patientinnen und Patienten

Eine stärkere Entbürokratisierung entlastet das Personal und schafft mehr Zeit für die medizinische und pflegerische Versorgung 

Die Bürokratiebelastung der Krankenhäuser und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat ein Ausmaß erreicht, das kaum noch zu bewältigen ist. Die Verhältnismäßigkeit von Aufwand und Nutzen zahlreicher Vorschriften und insbesondere auch die Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten sind hierbei völlig aus dem Blick geraten und haben tragfähige Grenzen weit überschritten. Eine stärkere Entbürokratisierung entlastet das Krankenhauspersonal sofort und schafft unmittelbar mehr Zeit für die medizinische und pflegerische Versorgung der Patientinnen und Patienten. Ein Expertenbeirat zum Abbau von Bürokratie, der aus Vertretern der Krankenhäuser, der Krankenkassen und des BMG zusammengesetzt ist und neben den Selbstverwaltungspartnern auch Praktiker aus den Krankenhäusern und Krankenkassen umfassen sollte, soll sämtliche bestehenden und geplanten Dokumentations- und Nachweisverpflichtungen kritisch hinterfragen. Zielvorgabe sollte es sein, die Dokumentationslast um mindestens 50 Prozent zu reduzieren und den Anteil der Arbeitszeit für Dokumentation und Bürokratie auf maximal 20 Prozent zu begrenzen.


Vergütungssysteme, die die stationäre und ambulante Krankenhausversorgung umfassen

Für eine qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung sind eine nachhaltige Investitionsfinanzierung und Vergütungssysteme, die stationäre und ambulante Leistungen sachgerecht erfassen, unabdingbar.

Eine nachhaltige und auskömmliche Investitionsfinanzierung ist der Ausgangspunkt für eine patientenorientierte, moderne und effiziente Krankenhausversorgung. Mittlerweile ist ein immenser Investitionsstau aufgelaufen, der auch eine der Hauptursachen für die angespannte wirtschaftliche Lage vieler Krankenhäuser ist. Die Krankenhäuser appellieren daher dringend an die Länder, ihrer Investitionsverantwortung vollumfänglich nachzukommen und um Mittel zur Kompensation des Investitionsstaus zu ergänzen. Sinnvoll ist die Etablierung eines Anreizsystems, das jene Länder mit Bundesmitteln bezuschusst, die Investitionsmittel zur Verfügung stellen, die dem tatsächlichen Investitionsbedarf nahe kommen. Vor dem Hintergrund der mit der Weiterentwicklung einer sektorenübergreifenden Versorgung einhergehenden stärkeren Verantwortung und Steuerung muss die Verantwortung für die Krankenhausplanung bei den Ländern verbleiben. 

Eine sinnvolle Weiterentwicklung der regionalen Versorgungsstrukturen kann 
nicht durch die bundeseinheitlichen Vergütungssysteme erreicht werden. Die Weiterentwicklung der Vergütungssysteme muss die regional unterschiedlichen Versorgungsbedarfe und die bestehenden Versorgungsmöglichkeiten berücksichtigen und dabei neben der stationären auch die ambulante Versorgung umfassen. Perspektivisch müssen die Grenzen zwischen der ambulanten fachärztlichen, der pflegerischen und der Krankenhausversorgung überwunden sowie geeignete Instrumente für eine sektorenübergreifende und objektive Bedarfsplanung entwickelt werden. Ein zukunftsfähiges Vergütungssystem muss die Vorhaltung von bedarfsnotwendigen Versorgungsangeboten stärker als bisher berücksichtigen, die Notfallversorgung der Bevölkerung zu jeder Zeit sicherstellen, die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten der Krankenhäuser stärker nutzen und die notwendige Flexibilität bieten, in den Regionen gleichwertige Lebensverhältnisse zu erreichen.

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