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17. Dezember 2009
Weiterhin möchten wir Sie in diesem Zusammenhang auf folgende Änderung hinweisen: Nachdem das Überweisungsgesetz (ÜG) bereits seit 14.8.1999 für Auslandszahlungen innerhalb von EU und EWR (in Landeswährung und EURO) galt, galt es ab 1.1.2002 auch für inländische Zahlungen. Mit Umsetzung der Zahlungsverkehrsdiensterichtlinie (PSD) in nationales Recht zum 1. November 2009 hat sich die Rechtsgrundlage erneut grundlegend verändert.
Die Kontoanrufprüfung beim Empfängerinstitut, d.h. die Prüfung, ob der Name auf der Überweisungsgutschrift mit dem Namen im Überweisungsauftrag übereinstimmt, entfällt. Es wird ab November 2009 nur noch nach den vom Überweisenden angegebenen Identifikationen (Kontonummer/Bankleitzahl oder IBAN/BIC) gebucht. Ein Widerruf der Überweisung ist nicht mehr möglich, sobald der Überweisungsauftrag der Bank zugegangen ist.
Wir bitten Sie daher dringend nochmals um die Überprüfung der auf den Bescheiden ausgewiesenen Bankverbindungen. Sollten sich zwischenzeitlich Änderungen der Bankverbindungen ergeben haben oder auf diesen Bescheiden fehlerhafte Angaben sein, bitten wir um eine kurzfristige Rückmeldung an die Registrierstelle der DKG. Eine nachträgliche Reklamation könnte vor dem Hintergrund der neuen Rechtslage erfolglos sein, wenn die Fördermittel irrtümlicherweise auf ein falsches Konto überwiesen werden.
Programm zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin - Auszahlungsverfahren 2009
Die Auszahlung der für das IV. Quartal 2009 avisierten Fördergelder im Rahmen des Programms zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin verzögert sich.
Auf der Grundlage des § 3 Absatz 4 der Vereinbarung über die Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin kann die Registrierstelle der DKG die Fördergelder erst anweisen, wenn die Spitzenverbände der Krankenkassen und der Verband der Privaten Krankenversicherung die auf sie entfallenen Anteile überwiesen haben. Leider sind bis zum heutigen Tag die Beträge noch nicht vollständig eingegangen, so dass eine Auszahlung der Fördermittel an die Krankenhäuser noch im alten Jahr nicht mehr möglich ist. Die säumigen Spitzenverbände wurden bereits angemahnt. Wir gehen davon aus, dass die Auszahlung im Januar 2010 erfolgen kann.Weiterhin möchten wir Sie in diesem Zusammenhang auf folgende Änderung hinweisen: Nachdem das Überweisungsgesetz (ÜG) bereits seit 14.8.1999 für Auslandszahlungen innerhalb von EU und EWR (in Landeswährung und EURO) galt, galt es ab 1.1.2002 auch für inländische Zahlungen. Mit Umsetzung der Zahlungsverkehrsdiensterichtlinie (PSD) in nationales Recht zum 1. November 2009 hat sich die Rechtsgrundlage erneut grundlegend verändert.
Die Kontoanrufprüfung beim Empfängerinstitut, d.h. die Prüfung, ob der Name auf der Überweisungsgutschrift mit dem Namen im Überweisungsauftrag übereinstimmt, entfällt. Es wird ab November 2009 nur noch nach den vom Überweisenden angegebenen Identifikationen (Kontonummer/Bankleitzahl oder IBAN/BIC) gebucht. Ein Widerruf der Überweisung ist nicht mehr möglich, sobald der Überweisungsauftrag der Bank zugegangen ist.
Wir bitten Sie daher dringend nochmals um die Überprüfung der auf den Bescheiden ausgewiesenen Bankverbindungen. Sollten sich zwischenzeitlich Änderungen der Bankverbindungen ergeben haben oder auf diesen Bescheiden fehlerhafte Angaben sein, bitten wir um eine kurzfristige Rückmeldung an die Registrierstelle der DKG. Eine nachträgliche Reklamation könnte vor dem Hintergrund der neuen Rechtslage erfolglos sein, wenn die Fördermittel irrtümlicherweise auf ein falsches Konto überwiesen werden.
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. 2012 Impressum
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