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07. Oktober 2008

Programm zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin; hier: 3. Quartalsbericht 2008

Anliegend übersenden wir Ihnen den 3. Quartalsbericht 2008 für das Programm zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin. Die Registrierstelle der DKG hat diesen auf der Basis des § 2 Abs. 2 der Vereinbarung über die Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin gem. Artikel 8 Abs. 2 GKV-SolG i. V. m. Artikel 10 Nr. 1 GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 erstellt (Anlage).

Bis zum Stichtag 30.09.2008 wurden 19 792 Maßnahmen zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin von der zentralen Registrierstelle bei der DKG in das Programm für den stationären Bereich aufgenommen. Diese verteilen sich auf die Jahre 1999 bis 2009 wie folgt:

Jahr Anzahl der Maßnahmen
1999 1001
2000 1720
2001 1834
2002 2077
2003 2147
2004 2189
2005 2104
2006 2004
2007 2033
2008 1702
2009 981

Der Quartalsbericht enthält die jahresbezogenen Aufstellungen der registrierten Stellen und Maßnahmen im stationären Bereich, eine Übersicht über die prozentuale Verteilung der umgewidmeten Maßnahmen nach Fachgebieten sowie eine nach Bundesländern gegliederte Liste jener Krankenhäuser und Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, welche Stellen umgewidmet und besetzt haben bzw. hatten. Falls der Registrierstelle der DKG keine Änderungen bekannt gegeben wurden, sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung relevanten Anschriften ausgewiesen.

In den aufgeführten 101 Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen wurden bis zum Stichtag 511 Fördermaßnahmen in das Förderprogramm aufgenommen.

Im Falle weiterer Fragen steht Ihnen die Registrierstelle gern zur Verfügung.
Sie erreichen Frau Arndorfer unter der Rufnummer 030 39801-1122 und per E-Mail unter k.arndorfer@dkgev.de.

Bitte informieren Sie die Ihnen angeschlossenen Krankenhäuser bzw. Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen entsprechend. Darüber hinaus bitten wir die Landeskrankenhausgesellschaften, diesen Quartalsbericht den jeweiligen Landesärztekammern zur Verfügung zu stellen. Wir empfehlen, den Quartalsbericht auch den zuständigen Landesministerien zugänglich zu machen.

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