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04. April 2008

Programm zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin - 1. Quartalsbericht 2008

Anliegend stellt die DKG den 1. Quartalsbericht 2008 für das Programm zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin zur Verfügung. Die Registrierstelle der DKG hat diesen auf der Basis des § 2 Abs. 2 der Vereinbarung über die Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin gem. Artikel 8 Abs. 2 GKV-SolG i. V. m. Artikel 10 Nr. 1 GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 erstellt (Anlage).

Bis zum Stichtag 31.03.2008 wurden 19 078 Maßnahmen zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin von der zentralen Registrierstelle bei der DKG in das Programm für den stationären Bereich aufgenommen. Diese verteilen sich auf die Jahre 1999 bis 2009 wie folgt:

Jahr Anzahl der Maßnahmen
1999    1001
2000    1720
2001    1834
2002    2077
2003    2147
2004    2189
2005    2104
2006    2004
2007    1997
2008    1335
2009     670

Der Quartalsbericht enthält die jahresbezogenen Aufstellungen der registrierten Stellen und Maßnahmen im stationären Bereich, eine Übersicht über die prozentuale Verteilung der umgewidmeten Maßnahmen nach Fachgebieten sowie eine nach Bundesländern gegliederte Liste jener Krankenhäuser und Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, welche Stellen umgewidmet und besetzt haben bzw. hatten. Falls der Registrierstelle der DKG keine Änderungen bekannt gegeben wurden, sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung relevanten Anschriften ausgewiesen.

In den aufgeführten 99 Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen wurden bis zum Stichtag 484 Fördermaßnahmen in das Förderprogramm aufgenommen.

Im Falle weiterer Fragen steht Ihnen die Registrierstelle gern zur Verfügung.
Sie erreichen Frau Arndorfer unter der Rufnummer 030 39801-1122 und per E-Mail unter k.arndorfer@dkgev.de.
Bitte informieren Sie die Ihnen angeschlossenen Krankenhäuser bzw. Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen entsprechend. Darüber hinaus bitten wir die Landeskrankenhausgesellschaften, diesen Quartalsbericht den jeweiligen Landesärztekammern zur Verfügung zu stellen. Wir empfehlen, den Quartalsbericht auch den zuständigen Landesministerien zugänglich zu machen.

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