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Belegarztwesen / Kooperation mit niedergelassenen Ärzten

26. Mai 2011

Belegärztliche Tätigkeit eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ)

Das Bundessozialgericht hat erstmals bestätigt, dass ein MVZ durch die bei ihm tätigen Ärzte belegärztlich tätig werden kann. »

18. Mai 2010

Materialiensammlung zur Durchführung ambulanter Operationen und stationsersetzender Eingriffe im Krankenhaus nach § 115b SGB V

Die DKG hatte bereits über den Abschluss des Unterschriftenverfahrens zum neuen Vertrag für die Erbringung ambulanter Operationen und stationsersetzender Leistungen nach § 115b Abs. 1 SGB V (AOP-Vertrag 2010) informiert. Die nunmehr in der 14. Auflage erschienene Materialiensammlung berücksichtigt zum einen die ab dem 01.01.2010 geltende neue Rechtslage und enthält darüber hinaus die auf den OPS-Version 2010 übergeleitete neue Fassung des Katalogs ambulanter Operationen und sonstiger stationsersetzender Eingriffe. »

15. Februar 2010

Haftpflichtversicherung für Konsiliar- und Honorarärzte

Die Reform des Versicherungsvertragesgesetzes hat eine Neuverhandlung der Bedingungswerke für die Betriebs-Haftpflichtversicherung von Krankenhäusern erforderlich gemacht. In diesem Zusammenhang hat uns der Ecclesia Versicherungsdienst darüber informiert, dass er nunmehr eine von der in § 8 Abs. 3 des Mustervertrages für Honorarärzte in der Broschüre "Der niedergelassene Arzt im Krankenhaus" vorgeschlagene haftpflichtversicherungsrechtliche Regelung abweichende Gestaltung vornimmt. Während der Mustervertrag davon ausgeht, dass der Konsiliar- oder Honorararzt eine eigene Haftpflichtversicherung bezüglich der Erbringung seiner ärztlichen Leistungen im Krankenhaus abschließt oder seine bestehende Haftpflichtversicherung erweitert, verfolgt der Ecclesia Versicherungsdienst den Weg, die Tätigkeiten der externen Konsiliar- und Honorarärzte in den Versicherungsschutz der Betriebs-Haftpflichtversicherung des Krankenhauses mit einzubeziehen. Einschränkend ist jedoch anzumerken, dass diese Einbeziehung in den Versicherungsschutz des Krankenhauses nur für die Fälle möglich ist, in denen ein Behandlungsvertrag zwischen dem Krankenhaus und dem Patienten zustande kommt. Ebenfalls nicht in den Versicherungsschutz des Krankenhauses einbezogen werden können die Leistungen eines Belegarztes, auch dann nicht, wenn dessen Leistungen direkt vom Krankenhaus vergütet werden. Die vom Belegarzt erbrachten Leistungen stellen sich stets als Leistungen des Belegarztes und nicht als Leistungen des Krankenhauses dar, so dass auch nur eine Eigenhaftung des Belegarztes in Betracht kommt. »

22. Dezember 2009

Anwendung der GOÄ auf konsiliarärztliche Rahmenverträge - Urteil des BGH vom 12. November 2009, Az.: III ZR 110

Wir informieren Sie hiermit über die erste höchstrichterliche Entscheidung, die sich mit der Frage der Anwendung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) auf konsiliarärztliche Rahmenverträge befasst. Der Bundesgerichtshof (BGH) ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass sie nur Anwendung findet, soweit dies vereinbart ist. Ferner hat er festgestellt, dass die Vereinbarung eines Steigerungssatzes auf der Basis der GOÄ nicht der Schriftform gem. § 2 GOÄ bedarf. Auch sei die Vereinbarung von Steigerungssätzen unterhalb des Einfachsatzes möglich. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde: »

02. Dezember 2009

Patienteninformation zum Zuzahlungsinkasso nach § 43b Abs. 3 SGB V

Entsprechend der Beschlussfassung des Fachausschusses "Recht und Verträge" in seiner 61. Sitzung am 16. September 2009 stellt die DKG den anliegenden Informationstext für die Information der Patienten über die neuen Regelungen zum Zuzahlungsinkasso nach § 43b Abs. 3 SGB V. »

26. Oktober 2009

Einweiserpauschalen, hier: Urteil des OLG Düsseldorf vom 8. September 2009

Wir möchten Sie über ein Urteil des OLG Düsseldorf vom 1. September 2009 (Az.: I-20 U 121/08) informieren. Die Entscheidung erging auf dem Höhepunkt der öffentlichen Diskussion um sog. Einweiserpauschalen. »

04. Juni 2009

Änderungen im Belegarztwesen aufgrund des KHRG

Aufgrund einiger Änderungsanträge der Fraktion der CDU/CSU und SPD zum Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) wurden im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages im Dezember 2008 Neuregelungen für die Vergütung der Belegärzte beschlossen. Gemäß dieser Regelungen und entsprechenden Folgeänderungen, sowohl im SGB V als auch im Krankenhausentgeltgesetz, können Krankenhäuser, abweichend von den bisherigen Vergütungsregelungen, mit Belegärzten auch Honorarverträge schließen und sind im Gegenzug berechtigt, für die im Krankenhaus erbrachten Leistungen die jeweilige Fallpauschale für Hauptabteilungen in Höhe von 80 % abzurechnen. Die betreffenden neuen Regelungen sind als Anlage beigefügt. »






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