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14. Dezember 2010

Rechnungsmuster nach § 8 Abs. 9 KHEntgG

Nach § 8 Abs. 9 KHEntgG ist selbstzahlenden Patienten eine verständlich und nachvollziehbar gestaltete Rechnung zu erteilen, die auch die jeweils zu berücksichtigenden Zu- bzw. Abschläge beinhaltet (§ 8 Abs. 9 S. 4 KHEntgG). Das von der DKG zur Verfügung gestellte Rechnungsmuster ist für das Jahr 2011 überarbeitet worden. Einzige Änderung ist die Aufnahme des Abschlages für Mehrleistungen gemäß § 4 Abs. 2a KHEntgG. Die überarbeitete Fassung des Rechnungsmusters ist als Anlage beigefügt.








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