Wir hatten über die Beendigung der Vertragsverhandlungen zur Überarbeitung des dreiseitigen Vertrages nach § 115b SGB V informiert. Auch das Unterschriftenverfahren zu dieser Vereinbarung ist nunmehr abgeschlossen. Der überarbeitete Vertrag tritt am 01.06.2012 in Kraft und steht hier zum Download zur Verfügung.
Ambulante Leistungen
25. Mai 2012Abschluss des Unterschriftenverfahrens zum dreiseitigen Vertrag nach § 115b Abs. 1 Satz 4 SGB V - AOP-Vertrag
Die Vertragspartner auf Bundesebene haben den AOP-Vertrag um Regelungen ergänzt, nach denen die Leistungen gemäß § 115b SGB V auch auf Grundlage einer vertraglichen Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und Vertragsärzten erbracht werden können. Das Unterschriftenverfahren zu dieser Vereinbarung wurde am 24.05.2012 abgeschlossen.