Des Weiteren wurden im DRG-Entgelttarif einige Zu- und Abschlagstatbestände neu strukturiert. Außerdem wurde der mit dem GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) ab dem 01.01.2011 geltende Abschlag für Mehrleistungen gem. § 4 Abs. 2a KHEntgG in den DRG-Entgelttarif aufgenommen.
Bezüglich der übrigen Änderungen verweisen wir auf den anliegenden Pflegekostentarif 2011 (Anlage 1) und die DRG-Entgelttarif 2011 (Anlage 2).
Diese Tarife sind wie üblich im Mitgliedsbereich der Homepage der DKG unter www.dkgev.de abrufbar und ersetzen die bisherigen Anlagen 1 und 2 der DKG-Broschüre „Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB), Behandlungsverträge und Wahlleistungsvereinbarungen für Krankenhäuser“.
Wahlleistungen
13. Dezember 2010Pflegekostentarif und DRG-Entgelttarif für das Jahr 2011
Wie jedes Jahr hat die Geschäftsstelle die in der DKG-Broschüre "Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB), Behandlungsverträge und Wahlleistungsvereinbarungen für Krankenhäuser" enthaltenen Anlagen 1 und 2 zu den stationären Behandlungsverträgen (Pflegekostentarif und DRG-Entgelttarif) mit Blick auf das kommende Jahr überarbeitet. Dabei wurden in beiden Tarifwerden zunächst redaktionelle Änderungen vorgenommen.