Stationäre Leistungen / Integrierte Versorgung
Das Bundessozialgericht (BSG) bewertet die Heraufsetzung der jährlichen Mindestmenge für Geburten in Level 1-Einrichtungen von 14 auf 30 Behandlungsfälle als nichtig, weil der G-BA bei der Erhöhung der Mindestmenge seinen ihm zukommenden Gestaltungsspielraum überschritten habe. Die zu diesem Zeitpunkt existierende Studienlage rechtfertige nicht uneingeschränkt die Einschätzung, dass die Qualität der Versorgung Frühgeborener durch eine Erhöhung der Mindestmenge in relevanter Weise zusätzlich gefördert werden könne.
MehrDie Mindestmengenregelung für Kniegelenk-Totalendoprothesen (Knie-TEP) ist eine zulässige Maßnahme zur Qualitätssicherung. Bei dieser planbaren Leistung hängt die Versorgungsqualität von der Leistungsmenge in besonderem Maße ab, da es sich um eine hochkomplexe Leistung handelt, bei der eine regelmäßige Praxis einen über andere Instrumente der Qualitätssicherung so nicht zu gewährenden Einfluss auf die Versorgungsqualität hat. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Regelung bestehen nicht, ob allerdings der G-BA bei der Festlegung der konkreten Mindestmenge von dem ihm zustehenden Entscheidungsspielraum sachgerecht Gebrauch gemacht hat, kann mangels erfolgter Feststellungen der Vorinstanz nicht entschieden werden.
MehrDie aktualisierte Fassung des Rechnungsmusters nach § 8 Abs. 9 KHEntgG liegt nunmehr vor.
MehrMit Wirkung zum 26.10.2012 wurde das Heilmittelwerbegesetz (HWG) reformiert. Die teilweise starren und nicht mehr zeitgemäßen Regelungen wurden an die Rechtsprechung und an die Vorgaben europäischer Richtlinien angepasst. Die Änderungen führen zu einer Liberalisierung der Werbebeschränkungen zugunsten der Krankenhäuser.
MehrDer Pflegekostentarif und der DRG-Entgelttarif 2013 stehen zum Download auf der Homepage der DKG zur Verfügung.
MehrDie DKG-Broschüre "Empfehlungen zur Aufklärung der Krankenhauspatienten über vorgesehene ärztliche Maßnahmen" ist aktuell in der 6. Auflage 2012 erschienen.
MehrDas BSG hat das erstinstanzliche Urteil des LSG aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das LSG zurückverwiesen.
MehrDie DKG stellt nochmals klar, dass Mengenvereinbarungen im Rahmen der Transplantationsmedizin kein geeigneter Gegenstand einer Zielvereinbarung mit Chefärzten sind.
MehrAufgrund der Änderung von § 43b Abs. 3 SGB V durch das GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) mit Wirkung zum 01.01.2011 hatten sich die DKG-Geschäftsstelle und der GKV-Spitzenverband über die erforderlichen Anpassungen der ZuzV vom 16.06.2009 verständigt.
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