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11. Dezember 2009

Pflegekostentarif und DRG-Entgelttarif für das Jahr 2010

In der vorbezeichneten Angelegenheit hat die DKG die in der Broschüre "Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB), Behandlungsverträge und Wahlleistungsvereinbarung für Krankenhäuser" enthaltenen Anlagen 1 und 2 zu den stationären Behandlungsverträgen (Pflegekostentarif und DRG-Entgelttarif) mit Blick auf das kommende Jahr überarbeitet. Dabei wurden in beiden Tarifwerken zunächst redaktionelle Änderungen vorgenommen.

Darüber hinaus wurden im DRG-Entgelttarif einige Zu- und Abschlagstatbestände, die lediglich für das Jahr 2009 relevant waren, gestrichen. Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Tatbestände:

• Zuschlag für Kappungskrankenhäuser gem. § 4 Abs. 9 KHEntgG,
• Zuschlag zur Verbesserung der Arbeitszeitbedingungen gem. § 4 Abs. 8 KHEntgG,
• Zu- oder Abschlag wegen Konvergenzverlängerungen gem. § 5 Abs. 6 KHEntgG,
• Abschlag für Mehrleistungen gem. § 4 Abs. 2a S. 1 KHEntgG,
• Abschlag zur Berücksichtigung einer mehr als hälftigen Tarifkostenfinanzierung gem. § 4 Abs. 2a S. 2 KHEntgG.

Bezüglich der übrigen Änderungen verweisen wir auf den anliegenden Pflegekostentarif 2010 (Anlage) und DRG-Entgelttarif 2010 (Anlage).

Diese Tarife ersetzen die bisherigen Anlagen 1 und 2 der DKG-Broschüre „Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB), Behandlungsverträge und Wahlleistungsvereinbarung für Krankenhäuser“.





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