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20. Mai 2008
Sobald die weiteren höchstrichterlichen Entscheidungen zur integrierten Versorgung in puncto knie- oder hüftendoprothetische Versorgung (Az.: B 6 KA 5/07 R, B 6 KA 6/07 R, B 6 KA 7/07 R) abgesetzt sind, wird eine Fortschreibung der Checkliste erfolgen.
Integrierte Versorgung - Checkliste zur Überprüfung von Verträgen
Die DKG hat über eine erste Entscheidung des BSG (Urteil vom 6. Februar 2008, Az.: B 6 KA 27/07 R) zur integrierten Versorgung informiert. Gegenstand war der bundesweit geltende Barmer Hausarzt-Apotheker-Vertrag. Gleichzeitig wurden bereits die wesentlichen Feststellungen des Gerichts dargestellt, wonach der Vertrag nicht den an die integrierte Versorgung gestellten Anforderungen gerecht wird.
Der Fachausschuss „Recht und Verträge“ hat sich im Rahmen seiner 55. Sitzung am 19. Mai 2008 mit den aus dem Urteil zu ziehenden Konsequenzen auseinander gesetzt und eine „Checkliste zur Überprüfung von Integrationsverträgen gem. §§ 140a-d SGB V“ beschlossen. Nähere Einzelheiten können der anliegenden Checkliste entnommen werden.Sobald die weiteren höchstrichterlichen Entscheidungen zur integrierten Versorgung in puncto knie- oder hüftendoprothetische Versorgung (Az.: B 6 KA 5/07 R, B 6 KA 6/07 R, B 6 KA 7/07 R) abgesetzt sind, wird eine Fortschreibung der Checkliste erfolgen.
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