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08. Oktober 2003

Fallpauschalen- und Sonderentgeltkataloge - Umstellung der Kataloge auf den für das Jahr 2004 gültigen OPS und ICD

Zum 01.01.2004 werden die Prozeduren- (OPS-301) und die Diagnosenklassifikation (ICD-10 SGB V) in einer überarbeiteten Version in Kraft treten. Dieser Umstand, aber insbesondere auch die verzögerten Budget-Verhandlungen zwischen den Krankenhäusern und den Kostenträgern, die mit einer Abrechnung der alten Entgelte weit in das Kalenderjahr 2004 einhergehen werden, erfordern eine nochmalige Anpassung der derzeit gültigen Fallpauschalen- und Sonderentgeltkataloge.

Dies bedeutet, dass die Selbstverwaltung den Entgeltkatalogen hinterlegte OPS- und ICD-Kodes prüfen und sofern erforderlich eine Anpassung auf die neuen Klassifikationen vornehmen muss. Für die Umsetzung dieser Aufgabe wird sich die Selbstverwaltung eines externen Auftragnehmers bedienen. Mit der Fertigstellung der notwendigen Tabellen, die bereits in der Vergangenheit für die technische Umstellung zur Verfügung gestellt wurden, ist voraussichtlich nicht vor Mitte November 2003 zu rechnen.

Wie bereits in den vergangenen Jahren, ist ausschließlich eine medizinisch inhaltliche bzw. eine technische Übertragung der Kodes vorgesehen, die zu keinerlei Veränderungen bei der Vergütung der Leistungen führen soll.






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