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04. Juli 2011

Keine Verpflichtung zur Anwendung der Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) ab dem 01. Juli 2011

Wie wir kurzfristig erfahren haben, wird die von den Partnern der Bundesmantelverträge im November 2010 verabschiedete Vereinbarung der bundesweit verpflichtenden Anwendung der AKR zum 01. Juli 2011 von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nicht umgesetzt. Das bedeutet, dass die AKR auch nach dem 01. Juli 2011 nicht angewendet werden müssen.

Die Vertreterversammlung der KBV hatte sich vor dem Hintergrund des nun vorliegenden Referentenentwurfs zum Versorgungsstrukturgesetz, in dem die Verpflichtung zur Vereinbarung von ambulanten Kodierrichtlinien ganz entfallen soll, am 30. Mai dafür entschieden, die AKR nicht anzuwenden. Die Partner der Bundesmantelverträge (GKV und KBV) konnten sich bisher jedoch nicht auf eine Vereinbarung zur Aussetzung der verpflichtenden Anwendung der AKR einigen. Am 30. Juni 2011 hat die KBV nunmehr darüber informiert, die AKR-Vereinbarung einseitig nicht umzusetzen.

Sollten uns zusätzliche Informationen vorliegen, werden wir umgehend darüber informieren.





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