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10. Dezember 2010

Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus nach § 115b SGB V - Meldeformular für 2011

Nach § 1 des Vertrages gem. § 115b Abs. 1 SGB V bedarf es zur Erbringung von Leistungen des AOP-Kataloges einer maschinenlesbaren Mitteilung des Krankenhauses an die zuständigen Landesverbände der Krankenkassen und die Verbände der Ersatzkassen, die Kassenärztliche Vereinigung und den Zulassungsausschuss. Hierzu ist laut AOP-Vertrag das zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Deutschen Krankenhausgesellschaft abgestimmte Meldeformular zu verwenden.

Die aktualisierte, dem AOP-Katalog 2011 angepasste Version des Meldeformulares steht nunmehr im Downloadbereich Medizin der DKG Homepage zur Verfügung (Meldeformular § 115b 2011.zip). Das Meldeformular 2011 enthält eine „Kurzübersicht über gegebenenfalls neu zu meldende bzw. entfallene OPS-Kodes“ (siehe entsprechendes Tabellenblatt) in der alle melderelevanten Änderungen aufgelistet sind. AOP-Kataloganpassungen wie Kategorie- oder Textänderungen bei unveränderten OPS-Kodes sind für das Meldeverfahren nicht zu berücksichtigen und somit nicht in dieser Tabelle enthalten.

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