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Gemeinsamer Bundesausschuss
IQWiG-Berichtsplan zu PET u. PET/CT vor Epilepsie-Chirurgie erschienen
Der Vorläufige Berichtsplan des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zum Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) "Positronenemissionstomographie (PET) und PET/CT zur Lokalisation epileptogener Zonen für die Behandlung der Epilepsie" ist erschienen (D06-01M). Stellungnahmefrist ist der 19.10.2011, 16.00 Uhr. »
Aussetzung der Mindestmenge für Implantationen von Total-Endoprothesen im Bereich des Kniegelenks
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung vom 15.09.2011 als Reaktion auf das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 17.08.2011 die Aussetzung der Anwendung der Mindestmenge von mindestens 50 Implantationen pro Jahr durch den Gemeinsamen Bundesausschuss bis zur Entscheidung im Revisionsverfahren beschlossen. »
Vorbericht des Institutes für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zum Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) "Positronen-emissionstomographie (PET und PET/CT) bei rezidivierendem kolorektalen Karzinom" [D06-01C]
Das IQWIG hat den oben genannten Vorbericht zur PET bei rezidivierendem kolorektalen Karzinom aktuell veröffentlicht, demzufolge der patientenrelevante Nutzen nicht belegt sei. Bis zum 04.10.2011 (16.00 Uhr) können Interessierte hierzu beim IQWIG Stellung nehmen. Der spätere Abschlussbericht wird u. a. eine Grundlage für das entsprechende Bewertungsverfahren des G-BA nach § 137c SGB V (Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus) darstellen. »
Bewertung des Einsatzes von antikörperbeschichteten Stents zur Behandlung von Koronargefäß-Stenosen gem. § 137c SGB V
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den Antrag des GKV-Spitzenverbandes auf Bewertung des Einsatzes von antikörperbeschichteten Stents zur Behandlung von Koronargefäß-Stenosen gem. § 137c SGB V am 18.08.2011 angenommen (Anlage). Der G-BA wird für diese Verfahren eine Methodenbewertung in Bezug auf die Behandlung im Krankenhaus durchführen. »
Ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V - CT/MRT-gestützte interventionelle schmerztherapeutische Leistungen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Konkretisierung "CT/MRT-gestützte interventionelle schmerztherapeutische Leistungen" beschlossen. »
Neufassung der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses
Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger (01.07.2011) ist die Neufassung der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in Kraft getreten. »
Eröffnung des Stellungnahmeverfahrens zur Bewertung der Arthroskopie des Kniegelenks bei Gonarthrose
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 20.01.2011 den Antrag auf Bewertung der Arthroskopie bei Kniegelenksarthrose (Gonarthrose) gemäß § 135 SGB V (Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsverfahren in der vertragsärztlichen Versorgung) und § 137c SGB V (Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus) angenommen. »
Nichtbeanstandung der pädiatrischen Kardiologie nach § 116b SGB V
Wir hatten bereits über den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16.12.2010 zur Konkretisierung der Anlage 3 Nr. 8 "Diagnostik und Versorgung von Patientinnen und Patienten im Rahmen der pädiatrischen Kardiologie" der Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V informiert. »
Nicht-Beanstandung der Positronenemissionstomographie bei malignen Lymphomen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 21.10.2010 den weitgehenden leistungsrechtlichen Ausschluss der Positronenemissionstomographie (PET bzw. PET/CT) aus der Versorgung von Patienten mit malignen Lymphomen entschieden. Nach zahlreichen Eingaben aus der Fachwelt und daraus resultierender Korrespondenz des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) mit dem G-BA hat das BMG mit Schreiben vom 05.04.2011 nunmehr bekanntgegeben, dass der Beschluss nicht beanstandet wird, dies jedoch mit weiteren Auflagen verbunden. »
Nichtbeanstandung der G-BA-Beschlüsse vom 16.12.2010 zu den nichtmedikamentösen lokalen Verfahren zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms (BPS)
Der Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hatte durch seine Beschlüsse vom 16.12.2010 die weitere Erbringbarkeit diverser Verfahren zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms (BPS) im Krankenhaus ausgeschlossen bzw. durch hohe Anforderungen in der begleitenden Qualitätssicherungsvereinbarung erheblich eingeschränkt. Diese Beschlüsse wurden vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nicht beanstandet und werden nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kürze in Kraft treten. »













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