Über die oben genannten Beschlüsse hatten wir ausführlich berichtet. In der Anlage finden Sie nunmehr das Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit, in dem die Änderungen in der Geschäftsordnung und Verfahrensordnung genehmigt werden. Somit ist der G-BA auch in der Sitzung im Februar beschlussfähig.
Gemeinsamer Bundesausschuss
15. Februar 2012GKV-VStG - G-BA-Beschlüsse zur Stimmrechtsübertragung und Beteiligungsrechten
Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Stimmrechtsübertragung sowie Stellungnahme- und Beteiligungsrechten vom 19.01.2012 mit Schreiben vom 09. Februar 2012 genehmigt.