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Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 15.12.2011 "Angeborene Skelettsystemfehlbildungen"
Der G-BA hat am 15.12.2011 eine Ergänzung der Konkretisierung "Diagnostik und Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Fehlbildungen, angeborenen Skelettsystemfehlbildungen, Teil 1 angeborene Skelettsystemfehlbildungen" beschlossen. Diese wurde vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nicht beanstandet und wird in Kürze in Kraft treten.
Hiermit möchten wir Sie über einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Anlage 2 Nummer 3 Teil 1 „Angeborene Skelettsystemfehlbildungen“informieren, der in der Sitzung des Plenums am 15.12.2011 gefasst wurde.
Aus Gründen der Systematik wurde die o.g. Konkretisierung um folgende Diagnosen ergänzt:
• M41.0- Idiopathische Skoliose beim Kind (ab 20 Grad Cobb Winkel),
• M41.1- Idiopathische Skoliose beim Jugendlichen (ab 20 Grad Cobb Winkel),
• Q67.5 Angeborene Deformitäten der Wirbelsäule.
Demnach wird das potentielle Behandlungsspektrum im Kontext dieser Konkretisierung für die Krankenhäuser erweitert.
Die zwischenzeitliche Prüfung des Beschlusses gemäß § 94 SGB V durch das Bundesministerium für Gesundheit führte zu keiner Beanstandung. Demnach wird der Beschluss nun nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten.
Die Beschlussunterlagen finden Sie auf der Internetseite des G-BA unter:
http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-unterausschuss/4/#1422/














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