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22. September 2011

Nichtbeanstandung der "CT/MRT-gestützten interventionellen schmerztherapeutischen Leistungen" nach § 116b SGB V

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Konkretisierung der "CT/MRT-gestützten interventionellen schmerztherapeutischen Leistungen" wurde vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nicht beanstandet und wird in Kürze in Kraft treten.



Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19.05.2011 zur Konkretisierung der Anlage 1 Nr. 1 „CT/MRT-gestützte interventionelle schmerztherapeutische Leistungen“ der Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V wurde gemäß § 94 SGB V durch das Bundesministerium für Gesundheit geprüft und führte zu keiner Beanstandung. Demnach wird der Beschluss nun nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten.

Die Beschlussunterlagen finden Sie auf der Internetseite des G-BA unter:
http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-aufgabenbereich/20/#1350/






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