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22. September 2011
Das IQWiG hat am 21.09.2011 den oben genannten vorläufigen Berichtsplan veröffentlicht. Der Berichtsplan steht im Zusammenhang mit den Beratungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur indikationsbezogenen Bewertung der PET bzw. PET/CT nach § 137c SGB V (Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus) und nach § 135 SGB V (Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der vertragsärztlichen Versorgung). Der G-BA hatte das Institut am 21.12.2006 beauftragt, gemäß § 139 a Abs. 3 Nr. 1 SGB V die Recherche, Darstellung und Bewertung des aktuellen medizinischen Wissenstandes zur PET bzw. PET/CT bei verschiedenen Indikationen vorzunehmen.
Zum vorläufigen Berichtsplan kann bis zum 19.10.2011, 16.00 Uhr beim IQWiG Stellung genommen werden (berichte@iqwig.de). Den vorläufigen Berichtsplan und die notwendigen Informationen zum Stellungnahmeverfahren finden Sie im Internet unter
https://www.iqwig.de/d06-01m-positronen-emissions-tomographie-pet-bei.986.html?tid=1168&phlex_override_command=element
Wir bitten Sie, die Ihnen angeschlossenen Krankenhäuser kurzfristig zu informieren, damit die auf diesem Gebiet klinisch tätigen Experten gegebenenfalls eine fachliche Stellungnahme abgeben können. Die DKG-Geschäftsstelle prüft derzeit, ob sie eine Stellungnahme abgeben wird.
IQWiG-Berichtsplan zu PET u. PET/CT vor Epilepsie-Chirurgie erschienen
Der Vorläufige Berichtsplan des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zum Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) "Positronenemissionstomographie (PET) und PET/CT zur Lokalisation epileptogener Zonen für die Behandlung der Epilepsie" ist erschienen (D06-01M). Stellungnahmefrist ist der 19.10.2011, 16.00 Uhr.
Das IQWiG hat am 21.09.2011 den oben genannten vorläufigen Berichtsplan veröffentlicht. Der Berichtsplan steht im Zusammenhang mit den Beratungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur indikationsbezogenen Bewertung der PET bzw. PET/CT nach § 137c SGB V (Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus) und nach § 135 SGB V (Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der vertragsärztlichen Versorgung). Der G-BA hatte das Institut am 21.12.2006 beauftragt, gemäß § 139 a Abs. 3 Nr. 1 SGB V die Recherche, Darstellung und Bewertung des aktuellen medizinischen Wissenstandes zur PET bzw. PET/CT bei verschiedenen Indikationen vorzunehmen.
Zum vorläufigen Berichtsplan kann bis zum 19.10.2011, 16.00 Uhr beim IQWiG Stellung genommen werden (berichte@iqwig.de). Den vorläufigen Berichtsplan und die notwendigen Informationen zum Stellungnahmeverfahren finden Sie im Internet unter
https://www.iqwig.de/d06-01m-positronen-emissions-tomographie-pet-bei.986.html?tid=1168&phlex_override_command=element
Wir bitten Sie, die Ihnen angeschlossenen Krankenhäuser kurzfristig zu informieren, damit die auf diesem Gebiet klinisch tätigen Experten gegebenenfalls eine fachliche Stellungnahme abgeben können. Die DKG-Geschäftsstelle prüft derzeit, ob sie eine Stellungnahme abgeben wird.
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. 2012 Impressum
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