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15. April 2011

Nichtbeanstandung der pädiatrischen Kardiologie nach § 116b SGB V

Wir hatten bereits über den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16.12.2010 zur Konkretisierung der Anlage 3 Nr. 8 "Diagnostik und Versorgung von Patientinnen und Patienten im Rahmen der pädiatrischen Kardiologie" der Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V informiert.

Die zwischenzeitliche Prüfung des Beschlusses gemäß § 94 SGB V durch das Bundesmi-nisterium für Gesundheit führte zu keiner Beanstandung (Anlage). Demnach wird der Be-schluss nun nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten.

Die Beschlussunterlagen finden Sie auf der Internetseite des G-BA unter:
http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-aufgabenbereich/20/#1290/





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