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31. Januar 2011

Bewertung der Arthroskopie des Kniegelenks bei Kniegelenksarthrose (Gonarthrose)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 20.01.2011 den Antrag des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV) zur Bewertung der Arthroskopie bei Kniegelenksarthrose (Gonarthrose) gemäß § 135 SGB V (Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsverfahren in der vertragsärztlichen Versorgung) und § 137c SGB V (Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus) angenommen (Anlage). Der G-BA wird für diese Verfahren gemäß § 135 und § 137c SGB V eine Methodenbewertung in Bezug auf die vertragsärztliche Versorgung und die Behandlung im Krankenhaus durchführen.

In den Tragenden Gründen (Anlage) zum Beschluss wird der Beratungsgegenstand näher konkretisiert:

„Arthroskopie des Kniegelenks (arthroskopische Gelenkspülung, Debridement einschließlich ergänzender Maßnahmen: Eingriffe an der Synovialis, den Gelenkknorpeln und den Menisken) bei Kniegelenks-Arthrose (Gonarthrose)

Gegenstand der Methodenbewertung sind solche therapeutischen arthroskopischen Eingriffe bei der Gonarthrose, die eine oder mehrere Maßnahmen aus dem Bereich des Debridement (Entfernung krankhaften oder störenden Gewebes / Materials, OPS-Kode 5-810.2h), der Gelenkspülung (Lavage, OPS-Kode 5-810.0h) sowie Eingriffe an der Synovialis, den Gelenkknorpeln und Menisken umfassen (OPS Kodices 5-810.4h, 5-810.5h, 5-811.2h, 5-811.3h, 5-812.0h, 5-812.5, 5-812.6, 5-812.eh).
Nicht vom Antrag umfasst sind solche Eingriffe an der Synovialis, den Gelenkknorpeln und Menisken, die aufgrund nachgewiesener gravierender Veränderungen an den genannten Strukturen oder wegen freier Gelenkkörper durchgeführt werden, sofern die Symptome zuverlässig auf diese Veränderungen zurückzuführen und damit durch eine mechanische Intervention zu beeinflussen sind.“

Der GKV-SV als Antragsteller hat dem G-BA diesbezüglich bereits erste Ergebnisse einer orientierenden Literaturrecherche übermittelt (eine Metaanalyse, zwei Cochrane-Reviews, zwei randomisierte, kontrollierte Studien, eine Leitlinie). Unter Berücksichtigung dieser Daten bewertet der GKV-SV den Nutzen der arthroskopischen Operationsverfahren bei Gonarthrose kritisch und sieht daher die Notwendigkeit einer Überprüfung durch den G-BA.

Zur weiteren Bearbeitung des Antrages und der Einleitung der sektorenübergreifenden Nutzenbewertung wird der G-BA eine Arbeitsgruppe einrichten. In einem ersten Schritt wird diese die Ankündigung des Bewertungsverfahrens nebst Aufforderung zur Abgabe von Stellungnahmen vorbereiten. Zu diesem Zeitpunkt wird es auch den klinisch tätigen Experten möglich sein, ihre Expertise in das Bewertungsverfahren einzubringen.

Die als Anlage beigefügten Dokumente (Beschlussentwurf und Tragende Gründe) stehen auch auf der Internetseite des G-BA zum Download bereit:
http://www.g-ba.de/downloads/39-261-1287/2011-01-20_SN-137c-Arthroskopie-Kniegelenk.pdf
http://www.g-ba.de/downloads/40-268-1545/2011-01-20_SN-137c-Arthroskopie-Kniegelenk_TrG.pdf 






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