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Ambulante Behandlung im Krankenhaus von Patientinnen und Patienten vor oder nach Lebertransplantation
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 16.09.2010 zur Aufnahme der "Diagnostik und Versorgung von Patientinnen und Patienten vor oder nach Lebertransplantation" in die Anlage 2 Nr. 16 der Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V wurde vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nicht beanstandet. Demnach wird der Beschluss nun nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten.
Die Beschlussunterlagen finden Sie auf der Internetseite des G-BA unter:
http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-unterausschuss/4/#1236/














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