Inhalt
21. Dezember 2010
Tumorgruppe 4 (Hauttumore)
Tumorgruppe 5 (Tumore des Gehirns und der peripheren Nerven)
Tumorgruppe 11 (Tumore bei Kindern und Jugendlichen)
Die Änderungen ergaben sich aus der Tatsache, dass die ICD-10-GM-Klassifikation im Bereich der Leukämien und Lymphome eine grundlegende Überarbeitung erfahren hatte.
Der Beschluss wurde kurzfristig durch das Bundesministerium für Gesundheit gemäß § 94 SGB V geprüft und nicht beanstandet (Anlage 2). Er wird somit nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten.
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V - Jährliche Anpassung an die ICD-Klassifikation
Im Hinblick auf die ab 2011 gültige ICD-10-GM-Klassifikation waren in den ICD-Listen der in den Anlagen der o. g. Richtlinie aufgeführten Konkretisierungen der Kataloginhalte Anpassungen erforderlich. Den entsprechenden Beschluss (Anlage 1) hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Sitzung am 16.12.2010 gefasst.
Er betrifft die nachfolgend genannten Tumorgruppen in der Anlage 3 Nr. 1 „Diagnostik und Versorgung von Patientinnen und Patienten mit onkologischen Erkrankungen“ der o. g. Richtlinie:Tumorgruppe 4 (Hauttumore)
Tumorgruppe 5 (Tumore des Gehirns und der peripheren Nerven)
Tumorgruppe 11 (Tumore bei Kindern und Jugendlichen)
Die Änderungen ergaben sich aus der Tatsache, dass die ICD-10-GM-Klassifikation im Bereich der Leukämien und Lymphome eine grundlegende Überarbeitung erfahren hatte.
Der Beschluss wurde kurzfristig durch das Bundesministerium für Gesundheit gemäß § 94 SGB V geprüft und nicht beanstandet (Anlage 2). Er wird somit nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten.
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. 2012 Impressum
URL dieser Seite: http://www.dkgev.de/dkg.php/aid/7821/cat/64/start/30














Druckversion
Seite weiterleiten
Sitemap