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21. Dezember 2010

Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V - Jährliche Anpassung an die ICD-Klassifikation

Im Hinblick auf die ab 2011 gültige ICD-10-GM-Klassifikation waren in den ICD-Listen der in den Anlagen der o. g. Richtlinie aufgeführten Konkretisierungen der Kataloginhalte Anpassungen erforderlich. Den entsprechenden Beschluss (Anlage 1) hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Sitzung am 16.12.2010 gefasst.

Er betrifft die nachfolgend genannten Tumorgruppen in der Anlage 3 Nr. 1 „Diagnostik und Versorgung von Patientinnen und Patienten mit onkologischen Erkrankungen“ der o. g. Richtlinie:

Tumorgruppe 4 (Hauttumore)
Tumorgruppe 5 (Tumore des Gehirns und der peripheren Nerven)
Tumorgruppe 11 (Tumore bei Kindern und Jugendlichen)

Die Änderungen ergaben sich aus der Tatsache, dass die ICD-10-GM-Klassifikation im Bereich der Leukämien und Lymphome eine grundlegende Überarbeitung erfahren hatte.


Der Beschluss wurde kurzfristig durch das Bundesministerium für Gesundheit gemäß § 94 SGB V geprüft und nicht beanstandet (Anlage 2). Er wird somit nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten.






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