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03. Dezember 2010

Änderung der Richtlinien über künstliche Befruchtung (KB-RL): Regelung zur künstlichen Befruchtung bei HIV-betroffenen Paaren - Bekanntmachung BAnz Nr. 182 (S. 4003) vom 01.12.2010

Wir hatten bereits über den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Änderung der Richtlinien über künstliche Befruchtung (KB-RL) hinsichtlich einer Anspruchsberechtigung von HIV-betroffenen Paaren auf Maßnahmen der künstlichen Befruchtung informiert.

Die zwischenzeitliche Prüfung des Beschlusses gemäß § 94 SGB V durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hatte zum Ergebnis, dass dieser nicht beanstandet wurde. Der Beschluss ist nun mit der Veröffentlichung am 1. Dezember 2010 im Bundesanzeiger in Kraft treten.

Der beigefügte Bekanntmachung des Beschlusses (Anlage 1) finden Sie auch auf der Internetseite des G-BA unter:

http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/1197/






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