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22. November 2010

Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 11.11.2010

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 11.11.2010 die Ergänzung der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung um den Punkt: Kapselendoskopie bei Blutungen des Dünndarms beschlossen.

Am 25. Mai 2007 stellte der AOK-Bundesverband den Antrag zur Bewertung des Einsatzes der Kapselendoskopie bei Erkrankungen des Dünndarms gemäß § 135 Abs. 1 SGB V.

Nach Durchsicht der Literatur vereinbarte der Unterausschuss Methodenbewertung (UA MB) die Bewertung der Kapselendoskopie bei Blutungen des Dünndarms prioritär zu beraten, da zu dieser Indikation mit Abstand die meisten Publikationen vorlagen.

Der UA MB hat seine Beratungen abgeschlossen und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Kapselendoskopie bei der Indikation „obskure gastrointestinale Blutung“ zur Erbringung in der vertragsärztlichen Versorgung unter Beachtung bestimmter medizinischer Vorgaben sowie qualitätssichernder Maßnahmen empfohlen werden kann.

Der Beschluss und die Tragenden Gründe ist auf der Internetseite des G-BA verfügbar:

http://www.g-ba.de/downloads/39-261-1233/2010-11-11_MVV-RL-Kapselendoskopie.pdf

Der Beschluss bedarf noch der Prüfung nach § 94 SGB V und würde im Falle einer Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten.

In der Sitzung am 11.11.2010 hat der G-BA ebenfalls beschlossen, dass aufgrund der unsicheren Datenlage derzeit die Aufnahme eines universellen Screenings auf Nierenfehlbildungen und Fehlbildungen der ableitenden Harnwege in die Kinder-Richtlinien nicht empfohlen werden kann (Anlage 2). Der UA MB hatte sich im Rahmen seiner Beratungen zur inhaltlichen Überarbeitung der Kinder-Richtlinien mit dieser Thematik befasst. Das Unterthema war im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens zur inhaltlichen Überprüfung der Kinder-Richtlinien (Antrag vom 28.01.2005) identifiziert worden. Der Beschluss gründet sich in Ermangelung entsprechender Studien insbesondere auf ein am 12.11.2008 durchgeführtes Expertengespräch.

Der Beschluss und die Tragenden Gründe finden ist auf der Internetseite des G-BA verfügbar:

http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/#1234/






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