DKG e.V.



Querverweise

DKG e.V.


Inhalt

16. November 2010

Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V

Mit Beschluss (Anlage) vom 19.08.2010 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, § 6 Abs. 5 der o. g. Richtlinie zu ändern. Demnach wurde die Befristung der Geltungsdauer der Abs.1 bis 4 des § 6 (Mindestmengen) der Richtlinie vom 31.12.2010 auf den 31.12.2012 verlängert.

In den Absätzen 1 bis 4 des § 6 der Richtlinie sind u. a die Kriterien enthalten, nach denen der G-BA in den Konkretisierungen der Kataloginhalte zu den Mindestmengenfestlegungen gelangt, aber auch die Übergangsregelung für den Fall des Unterschreitens der Mindestmengen.

Die ursprüngliche Befristung war mit dem Vorhaben des G-BA verknüpft gewesen, die Auswirkungen der Regelungen über Mindestmengen nach ca. 2 Jahren überprüfen zu wollen. In Ermangelung der notwendigen Daten, nicht zuletzt begründet durch die schleppende Zulassungspraxis der Landeskrankenhausplanungsbehörden, konnte die vorgesehene Überprüfung nicht erfolgen. Der G-BA geht mit der jetzigen Beschlussfassung davon aus, dass diese Überprüfung bis zum 31.12.2012 möglich sein wird.

Der Beschluss wurde zwischenzeitlich nach § 94 SGB V durch das Bundesministerium für Gesundheit geprüft und nicht beanstandet (Anlage). Er wird daher nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten.






Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. 2012   Impressum