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02. November 2010

Gemeinsamer Bundesausschuss - Änderung der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 21.10.2010 Änderungen der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL) beschlossen. Die entsprechenden Beschlussunterlagen liegen nunmehr vollständig vor. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Änderungen:

• Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege
Die teilstationären Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege als mögliche Orte der häuslichen Krankenpflege sind fortan explizit in der Richtlinie (§1 Abs. 2 Satz 4) aufgeführt (Anlage).

• Nr. 10 des Leistungsverzeichnisses („Blutdruckmessung“)
Es wurde ein Klammerzusatz mit Nennungen von Blutdruckwerten gestrichen, da diese nicht mehr aktuellen Leitlinien-Empfehlungen entsprechen (Anlage).

• N. 31 des Leistungsverzeichnisses („Verbände“)
Hier erfolgte u. a. die Aufnahme einer Indikationsliste, welche die Verordnungsfähigkeit der Leistung näher konkretisieren soll. Diese Indikationsliste beruht auf der Auswertung nationaler und internationaler Leitlinien und orientiert sich in der verwendeten Terminologie eng an der Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie, der überschriftenartig die Indikationsgruppen entnommen wurden (Anlage).

Die Beschlussunterlagen sind auf der Homepage des G-BA unter http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-unterausschuss/6/ zu finden.

Änderungen an der HKP-Richtlinie sind aus Krankenhaussicht insofern von Relevanz, da gemäß § 3 Abs. 1 bzw. § 7 Abs. 5 der Richtlinie auch Krankenhausärzte häusliche Krankenpflege verordnen können.

Die Beschlüsse bedürfen noch der Prüfung nach § 94 SGB V durch das Bundesministerium für Gesundheit. Im Falle der Nichtbeanstandung treten die Beschlüsse nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Über den Fortgang werden wir sie zeitnah informieren.






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