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01. November 2010

Gemeinsamer Bundesausschuss - Änderung der Richtlinien "Methoden Krankenhausbehandlung" und "Methoden vertragsärztliche Versorgung"

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 21. Oktober 2010 mehrheitlich den Einsatz der PET bzw. PET/CT für gesetzlich Versicherte mit malignen Lymphomen erheblich eingeschränkt und entsprechende Änderungen der Richtlinien "Methoden Krankenhausbehandlung" und "Methoden vertragsärztliche Versorgung" vorgenommen. Rechtsgrundlage war die indikationsbezogene Bewertung der Methode nach § 137c SGB V und § 135 SGB V.

Die Beschlüsse nebst Tragenden Gründen sind nunmehr vom G-BA veröffentlicht worden (siehe Anlage 1-4). Zu den Aussetzungsbeschlüssen gemäß 2. Kapitel § 14 Abs. 4 der Verfahrensordnung wurden zudem Qualitätskriterien festgelegt (siehe Anlage 5). Die G-BA-Beschlüsse werden dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und treten erst nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die Dokumente des Bewertungsverfahrens (Beschluss, Tragende Gründe, Maßnahmen zur Qualitätssicherung und die Zusammenfassende Dokumentation) können auf den Internetseiten des G-BA abgerufen werden:

http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/#1217/
http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/#1218/
http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/#1219/






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