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26. Oktober 2010

Gemeinsamer Bundesausschuss - Bewertung der Vakuumversiegelungstherapie im Krankenhaus nach § 137c SGB V

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in der Sitzung vom 21.10.2010 gegen die Stimmen der DKG beschlossen, den Antrag des AOK-Bundesverbandes mit Ergänzungen des GKV-Spitzenverbandes zur Bewertung der Vakuumversiegelungstherapie nach § 137c SGB V (Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus) anzunehmen.

Der G-BA hatte dieses Verfahren bereits im Kontext des § 135 SGB V (Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im vertragsärztlichen Sektor) beraten und am 15.11.2007 die Beschlussfassung für zunächst 3 Jahre mit der Maßgabe der Durchführung von Modellvorhaben ausgesetzt. Aufgrund diverser Faktoren konnten die entsprechenden Studien bisher nicht initiiert werden. Eine Verlängerung der Aussetzung bis zum 31.12.2014 wurde daher nötig.

Der AOK-Bundesverband hatte mit Schreiben vom 05.02.2008 die Bewertung der Anwendung der Vakuumversiegelungstherapie auch im Krankenhaus beantragt. Der GKV-Spitzenverband hatte nachfolgend die noch ausstehende Indikationsliste ergänzt.

Aufgrund der aussetzungsbedingt derzeit ruhenden Beratungen ist vorerst keine Veröffentlichung des Beratungsthemas mit angeschlossenem Stellungnahmeverfahren für die Prüfung nach § 137c SGB V vorgesehen. Dies soll erst in zeitlichem Zusammenhang mit der Wiederaufnahme der Beratungen nach § 135 SGB V erfolgen. Wir werden Sie zu diesem Zeitpunkt erneut informieren, damit die in Kliniken tätigen Fachexperten die Gelegenheit erhalten, ihre Erfahrungen und Kenntnisse in den Bewertungsprozess des G-BA einzubringen.

Die beigefügte Pressemitteilung des G-BA zur Antragsannahme im stationären Sektor (Anlage 1) sowie die Dokumente des Bewertungsverfahrens nach § 135 SGB V (Beschluss, tragenden Gründe, zusammenfassende Dokumentation) können auch auf den Internetseiten des G-BA abgerufen werden:
http://www.g-ba.de/informationen/aktuell/pressemitteilungen/362/
http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-aufgabenbereich/22/#510/

Die Berichte des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), die eine Grundlage für diese Bewertung bildeten, stehen ebenfalls im Internet zur Verfügung.
http://www.iqwig.de/n04-03-vakuumversiegelungstherapie-von-wunden.986.html?tid=1198#uebersicht





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