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14. Oktober 2010

Gemeinsamer Bundesausschuss - Bewertung der Enukleation der Prostata mittels Thulium-Laser (TmLEP) und der Ablation der Prostata mittels Thulium-Laser (TmLAP) zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms nach § 137c SGB V

In der Sitzung vom 18.03.2010 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, den Antrag des GKV-Spitzenverbandes zur Bewertung der Anwendung nichtmedikamentöser lokaler Verfahren zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms (BPS) nach § 137c SGB V (Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus) anzunehmen.

In diesem war in Bezug auf die Thulium-Laserverfahren nur die Resektion (TmLRP) aufgeführt worden, somit erfolgte seinerzeit auch nur eine daraufhin eingeschränkte Ankündigung des Bewertungsverfahrens. Vor der angestrebten Beschlussfassung auch für die genannten anderen Thulium-Laserverfahren (Enukleation und Ablation) wurde daher eine erneute dezidierte Ankündigung des Bewertungsverfahrens mit der Möglichkeit der Stellungnahme notwendig.

Die Ankündigung des Bewertungsverfahrens im Bundesanzeiger erfolgte am 05.10.2010 (Anlage 1). Hiermit ist die Einleitung eines 6-wöchigen Stellungnahmeverfahrens verbunden, in dem insbesondere Anwendern und Betroffenen die Gelegenheit gegeben wird, dem G-BA Erkenntnisse mitzuteilen, die eine fundierte Bewertung der Verfahren ermöglichen.


Als eine Grundlage der Bewertung liegen dem G-BA Berichte des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) vor, die auch in dem bereits laufenden Bewertungsverfahren nach § 135 SGB V (Bewertung und Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der vertragsärztlichen Versorgung) einbezogen wurden. Diese sind auf den Internetseiten des Instituts abrufbar:
- http://www.iqwig.de/download/N04-01_Abschlussbericht_Nichtmedikamentoese_lokale_Verfahren_zur_Behandlung_de_BPH.pdf
- http://www.iqwig.de/download/N09-01_Rapid-Report_Nichtmedikamentoese_lokale_Verfahren_zur_Behandlung_des_BPS-Update.pdf

Die Stellungnahme ist anhand eines Fragenkataloges vorzunehmen, in dem spezifiziert wird, auf welches Verfahren sich die Ausführungen beziehen. Selbstverständlich kann auch zu mehreren oder allen Verfahren Stellung genommen werden. Der beigefügte Fragenkatalog (Anlage 2) ist auch auf Anfrage beim G-BA erhältlich:
tmleap.bps@g-ba.de

Da das Stellungnahmeverfahren im Rahmen der Bewertung nach § 135 SGB V bereits im Jahr 2001 erfolgte, ist von einer erheblichen Weiterentwicklung des Kenntnisstandes auszugehen. Zudem wurden die aktuell zu bewertenden Verfahren in der Ankündigung des Bewertungsverfahrens im Jahr 2001 noch nicht explizit benannt. Zu diesen Verfahren liegen dem G-BA bisher somit nur sehr eingeschränkt Stellungnahmen von Fachgesellschaften, einzelnen Experten oder Kliniken vor.





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