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30. Juni 2010

Gemeinsamer Bundesausschuss - Änderung der Richtlinie "Häusliche Krankenpflege" und "Spezialisierte ambulante Palliativversorgung"

Die DKG hatte bereits über die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zur "Häuslichen Krankenpflege (HKP)" und zur "Spezialisierten ambulanten Palliativversorung (SAPV)" informiert.

Die zwischenzeitliche Prüfung der Beschlüsse gemäß § 94 SGB V durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hatte zum Ergebnis, dass diese nicht beanstandet wurden. Der Beschluss zur HKP ist nun nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 26.06.2010 in Kraft getreten (Anlage), der zur SAPV am 25.06.2010 (Anlage).


Die Beschlüsse, die Tragenden Gründe und die Ergebnisse der Prüfungen nach § 94 SGB V finden sich auch auf den Internetseiten des G-BA unter:

http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-unterausschuss/6/






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