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Gemeinsamer Bundesausschuss - Änderung der Richtlinie "Methoden vertragsärztliche Versorgung"
Die DKG hatte bereits über den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Diamorphingestützten Substitutionsbehandlung Opiatabhängiger informiert. Die zwischenzeitliche Prüfung des Beschlusses gemäß § 94 SGB V durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) (Anlage) hatte zum Ergebnis, dass dieser nicht beanstandet wurde. Demnach wird der Beschluss nun nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten. Die Prüfung durch das BMG war allerdings mit Hinweisen versehen:
• Der Beschluss ist nach 15 Monaten dem Plenum des G-BA zur erneuten Prüfung vorzulegen, um rechtzeitig vor Ablauf der Übergangsregelung von 36 Monaten die Auswirkungen der Richtlinienänderung auf die Versorgungsstrukturen beurteilen zu können.
• Weiterhin geht das BMG davon aus, dass das ärztliche Personal nach §10 Abs.1 der Richtlinie während der Vergabezeiten des Arzneimittels, für Untersuchungen etc. persönlich anwesend ist und außerhalb dieser Tätigkeiten die Anwesenheit auch über eine Rufbereitschaft sichergestellt werden kann.
• Daneben sollen die Anforderungen nach § 10 der Richtlinie zur Qualitätssicherung, insbesondere die Regelungen zur Ausstattung der Einrichtung mit ärztlichem Personal; zur räumlichen Trennung von Warte, Ausgabe und Überwachungsbereich sowie die Fortbildungsverpflichtungen im Rahmen der Berichterstattung besonders kritisch geprüft werden.
• Letztlich weist das BMG auf Inkonsistenzen zwischen der Richtlinie des G-BA und der Richtlinie der Bundesärztekammer zur diamorphingestützten Substitution Opiatabhängiger hin
Der Beschluss, die Tragenden Gründe und das Ergebnis der Prüfung nach § 94 SGB V finden sich auch auf den Internetseiten des G-BA unter:
http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-aufgabenbereich/22/#1110













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