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G-BA - Änderung der Richtlinie "Methoden Krankenhausbehandlung": Inkrafttreten des Ausschlusses der Autologen Chondrozyten Implantation (ACI) am Sprunggelenk zum 21.05.2010
In der Sitzung vom 18.02.2010 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Rahmen seiner Bewertung nach § 137c SGB V (Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus) gegen die Stimmen der DKG beschlossen, dass die Autologe Chondrozyten Implantation (ACI) am Sprunggelenk nicht die Kriterien einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse erfüllt und somit nicht weiter zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen einer Krankenhausbehandlung erbracht werden kann.
Nach zwischenzeitlich erfolgter Prüfung und Nichtbeanstandung des Beschlusses durch das Bundesministerium für Gesundheit wurde die entsprechende Änderung der Richtlinie „Methoden Krankenhausbehandlung“ am 20.05.2010 im Bundesanzeiger veröffentlicht (Anlage). Dieser Beschluss tritt am 21.05.2010 in Kraft.
Der beigefügte Beschluss und die Tragenden Gründe finden sich auch auf den Internetseiten des G-BA unter:
http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/1090/













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