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04. Mai 2010

Vorbericht des Institutes für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zum Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) bei der Indikation "Allogene Stammzelltransplantation mit nicht verwandtem Spender bei Hodgkin Lymphom"

Das IQWiG hat aktuell den oben genannten Vorbericht veröffentlicht. Bis zum 02.06.2010 (16.00 Uhr) können Interessierte hierzu beim IQWiG Stellung nehmen. Die Bewertung der allogenen Stammzelltransplantation mit nicht verwandtem Spender bei Hodgkin Lymphomen basiert auf einem Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Inhalt dieses Auftrages an das IQWiG ist die indikationsbezogene Recherche, Darstellung und Bewertung des aktuellen medizinischen Wissenstandes zur Stammzelltransplantation.

Mit dem vorliegenden Bericht legt das IQWiG seine (vorläufige) Bewertung zu dieser Indikation vor. Der spätere Abschlussbericht des IQWiG wird eine wichtige Grundlage für den G-BA im Rahmen seiner Bewertungsverfahren nach § 137c SGB V (Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus) darstellen.

In seinem Vorbericht kommt das IQWiG zu folgendem Fazit:

„In allen für diesen Bericht gesichteten Studien handelte es sich um (mehrfach) rezidivierte oder therapierefraktäre Patienten, die intensiv vortherapiert wurden und in der Mehrzahl auch bereits eine autologe Transplantation erhalten hatten. Unter Einbeziehung der Ergebnisse der zuvor beschriebenen Studien erscheint es daher gerechtfertigt, diesen Patienten aufgrund mangelnder Therapiealternativen eine potenziell kurative Therapie in Form der allogenen Stammzelltransplantation – auch mit nicht verwandtem Spender – anzubieten. Voraussetzung ist allerdings, dass die Patienten hinreichend belastbar sind und eine angemessene Aufklärung der Patienten über die unsichere Datenlage erfolgt.“

Vor dem Hintergrund des Bewertungsverfahrens nach § 137c SGB V ist die Thematik für Krankenhäuser von besonderer Relevanz. Wir möchten Sie daher bitten, die Ihnen angeschlossenen Krankenhäuser kurzfristig über diesen Vorbericht und das daran angeschlossene Stellungnahmeverfahren zu informieren, damit auf diesem Gebiet klinisch tätige Experten den Bericht bewerten und eine fachlich dezidierte Stellungnahme abgeben können. Für die Überlassung von Kopien solcher Stellungnahmen wären wir Ihnen sehr dankbar. Die Geschäftsstelle der DKG plant, ebenfalls eine Stellungnahme abzugeben.

Bei der Abgabe von Stellungnahmen bestehen formale Anforderungen seitens des IQWiG. Hier sind der „Leitfaden zum Stellungnahmeverfahren zu Vorberichten des Institutes“, das „Formblatt zur schriftlichen Stellungnahme zum Vorbericht“ und das „Formblatt Interessenkonflikte“ zu berücksichtigen. Der Vorbericht und die genannten Formulare sind unter http://www.iqwig.de/index.599.html im Internet abrufbar.





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