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25. Februar 2010

Vorläufiger IQWiG-Berichtsplan: Positronenemissionstomographie (PET) und PET-CT bei Adenokarzinom des Pankreas, malignem Melanom, Schilddrüsenkarzinom, Ösophaguskarzinom, Ovarialkarzinom, Mammakarzinom und Knochen- und Weichteiltumoren

Das IQWiG hat am 24.02.2010 den oben genannten vorläufigen Berichtsplan veröffentlicht. Der Berichtsplan steht im Zusammenhang mit den Beratungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur indikationsbezogenen Bewertung der PET bzw. PET/CT nach § 137c SGB V (Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus) und nach § 135 SGB V (Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der vertragsärztlichen Versorgung). Der G-BA hatte das Institut am 19.12.2006 beauftragt, gemäß § 139 a Abs. 3 Nr. 1 SGB V die Recherche, Darstellung und Bewertung des aktuellen medizinischen Wissenstandes zur PET bzw. PET/CT bei verschiedenen Indikationen vorzunehmen.

Zum vorläufigen Berichtsplan kann bis zum 07.04.2010, um 16.00 Uhr beim IQWiG Stellung genommen werden. Den vorläufigen Berichtsplan und die notwendigen Informationen zum Stellungnahmeverfahren finden Sie im Internet unter

http://www.iqwig.de/index.1015.html 

Die DKG prüft derzeit, ob sie eine Stellungnahme abgeben wird.

Über den Fortgang in dieser Angelegenheit werden wir zeitnah informieren.






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