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18. Februar 2010

Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17.12.2009, Verfahrensordnung: Anpassung der Fristenbestimmung bei Aussetzungen Änderung der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung

Wir hatten bereits über die Anpassung der Fristensetzung bei Aussetzungen, der Änderung Richtlinien Methoden vertragsärztliche Versorgung (interstitielle Brachytherapie beim lokal begrenztem Prostatakarzinom) sowie über die Änderung der Häuslichen Krankenpflegrichtlinie berichtet.

Die Beschlüsse zur Änderung der Verfahrensordnung (Anlage 1) und zur Änderung Methoden vertragsärztliche Versorgung (Anlage 2) wurden vom BMG mit Schreiben vom 11.02.2010 bzw.12.02.2010 nicht beanstandet und können nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten. Der Beschluss zur Änderung der Häuslichen Krankenpflegerichtlinie ist am 09.02.2010 durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft getreten.






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