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G-BA: Methodenbewertung - Inkrafttreten der Ausschlüsse der hyperbaren Sauerstofftherapie (HBO) zur Behandlung von Brandwunden sowie der idiopathischen Femurkopfnekrose des Erwachsenen zum 16.12.2009
In seiner Sitzung am 17.09.2009 hat der Gemeinsame Bundesausschuss im Rahmen seiner Bewertung nach § 137 c SGB V (Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus) beschlossen, dass die hyperbare Sauerstofftherapie (HBO) zur Behandlung von Brandwunden sowie der idiopathischen Femurkopfnekrose des Erwachsenen nicht die Kriterien einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemeinen anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse erfüllen und somit nicht weiter zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen einer Krankenhausbehandlung erbracht werden können. Nach zwischenzeitlich erfolgter Prüfung und Nichtbeanstandung der Beschlüsse durch das Bundesministerium für Gesundheit wurden die entsprechenden Änderungen der Richtlinie "Methoden Krankenhausbehandlung" am 15.12.2009 im Bundesanzeiger veröffentlicht (siehe Anlage 1 und Anlage 2) und sind am 16.12.2009 in Kraft getreten
Nähere Informationen zum Bewertungsverfahren, wie z.B. die tragenden Gründe der Beschlüsse finden sich auf den Internetseiten des G-BA unter:
http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-aufgabenbereich/25/













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