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G-BA Beschluss zur PET in der vertragsärztlichen Versorgung
Die DKG hatte bereits über den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 19.06.2008 zur Positronenemissionstomographie beim kleinzelligen Lungenkarzinom informiert. Der G-BA hatte in seiner früheren Zusammensetzung nach § 91 Abs. 5 SGB V die Positronenemissionstomographie (PET) zur Erkennung von Rezidiven bei kleinzelligen Lungenkarzinomen (SCLC) in die Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (MVV-RL) aufgenommen. Dieser Beschluss wird zum 01. Januar 2009 in Kraft treten. Der G-BA hat nun am 01.12.2008 im schriftlichen Verfahren beschlossen, seinen Beschluss vom 19.06.2008 wie folgt zu ändern:
In Punkt I. des Beschlusses vom 19. Juni 2008 (Positronenemissionstomographie beim kleinzelligen Lungenkarzinom) wird die in Anlage I Nummer 14 § 1 MVV-RL anzufügende Nummer 5 wie folgt neu gefasst:„5. Nachweis eines Rezidivs (bei begründetem Verdacht) bei kleinzelligen Lungenkarzinomen, wenn die Patienten primär kurativ behandelt wurden und wenn durch andere bildgebende Verfahren ein lokales oder systemisches Rezidiv nicht gesichert oder nicht ausgeschlossen werden konnte.“
Die Änderung war notwendig geworden, da die ursprünglich gewählte Formulierung der Nr. 5 nicht auf die Indikation kleinzelliges Lungenkarzinom begrenzt worden war. Zur Klarstellung der Tatsache, dass sich der Einsatz der PET hier auf den Nachweis eines Rezidivs einen kleinzelligen Lungenkarzinoms (und nicht eines jeden Rezidivs) bezieht, wurde zur Vermeidung von Missverständnissen eine Neufassung vor Inkrafttreten der Regelung am 01. Januar 2008 vorgenommen.
Der aktuelle Beschluss des G-BA für die vertragsärztliche Versorgung ist für Krankenhäuser mit Ermächtigungen zur Durchführung ambulanter Leistungen von Bedeutung.














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