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Änderung der Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Hyperbare Sauerstofftherapie beim diabetischen Fußsyndrom
Die DKG hatte bereits darüber informiert, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 13.03.2008 im Rahmen des Bewertungsverfahrens zur hyperbaren Sauerstofftherapie (HBO) nach § 137 c SGB V (Methodenbewertung stationär) folgendes beschlossen hat: Die hyperbare Sauerstofftherapie beim diabetischen Fußsyndrom wird als alleinige Therapie und in Kombination als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der Krankenhausbehandlung ausgeschlossen. Von diesem Ausschluss unberührt bleibt die adjuvante Anwendung der HBO bei Patienten mit diabetischen Fußsyndrom im Stadium Wagner 3 ohne angemessene Heilungstendenz nach Ausschöpfung der Standardtherapie.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat diesen Beschluss nicht beanstandet, so dass dieser am 13.11.2008 in Kraft getreten ist (Anlage).













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