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Vorbericht des Institutes für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zurPositronenemissionstomographie (PET und PET/CT) bei malignen Lymphomen
Das IQWiG hat aktuell den oben genannten Vorbericht veröffentlicht. Bis zum 10.11.2008 (16.00 Uhr) können Interessierte hierzu beim IQWiG Stellung nehmen. Die Bewertung der Positronenemissionstomographie (PET und PET/CT) bei malignen Lymphomen basiert auf einem Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Inhalt dieses Auftrages an das IQWiG ist die indikationsbezogene Recherche Darstellung und Bewertung des aktuellen medizinischen Wissenstandes zu PET, PET/CT.
Mit dem vorliegenden Bericht legt das IQWiG seine (vorläufige) Bewertung zur ersten innerhalb dieses Auftrages zu bearbeitenden Indikation vor. Der spätere Abschlussbericht des IQWiG wird eine wichtige Unterlage für den G-BA im Rahmen seiner Bewertungsverfahren nach § 137 c SGB V (Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus) und § 135 SGB V (Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der vertragsärztlichen Versorgung) zur PET darstellen. Die Bewertung der Indikation „Malignes Lymphom“ soll sich dabei auf folgende Teilindikationen beziehen:
- Bestimmung des Tumorstadiums von malignen Lymphomen
- Beurteilung des Behandlungsansprechens bei malignen Lymphomen
- Nachweis von Rezidiven (bei begründetem Verdacht) bei malignen Lymphomen
In seinem Vorbericht kommt das IQWiG zu folgendem Fazit:
„Der Stellenwert der PET beim routinemäßigen primären Staging ist durch die bisherigen Studien nicht geklärt. Vielversprechend ist der Einsatz der PET zur Bewertung des Therapieansprechens sowohl beim Interimsstaging als auch beim Einsatz zwischen 2 Behandlungsmodalitäten, um Responder von Non-Respondern zu unterscheiden und die weitere Behandlung risikoadaptiert fortzuführen. Ob sich das Konzept in einem patientenrelevanten Nutzen (Senkung der Toxizität, Verbesserung des progressionsfreien Überlebens oder Gesamtüberlebens) umsetzt, ist derzeit Gegenstand von mehreren randomisierten Studien mit unterschiedlichen Lymphomentitäten und Krankheitsstadien. Die Rolle der PET bei der Rezidivdiagnostik ist unklar, da keine entsprechenden Studien vorliegen.“
Insbesondere vor dem Hintergrund des Bewertungsverfahren nach § 137c SGB V ist die Thematik auch für Krankenhäuser von besonderer Relevanz. Wir möchten Sie daher bitten, die Ihnen angeschlossenen Krankenhäuser kurzfristig über diesen Vorbericht und das daran angeschlossene Stellungnahmeverfahren zu informieren, damit auf diesem Gebiet klinisch tätige Experten den Bericht bewerten und eine fachlich dezidierte Stellungnahme abgeben können. Für die Überlassung von Kopien solcher Stellungnahmen wären wir Ihnen sehr dankbar. Die Geschäftsstelle der DKG plant, ebenfalls eine Stellungnahme abzugeben.
Bei der Abgabe von Stellungnahmen bestehen formale Anforderungen seitens des IQWiG. Hier sind der „Leitfaden zum Stellungnahmeverfahren zu Vorberichten des Institutes“, das „Formblatt zur schriftlichen Stellungnahme zum Vorbericht“ und das „Formblatt Interessenkonflikte“ zu berücksichtigen. Der Vorbericht und die genannten Formulare sind unter www.iqwig.de/index.554.html im Internet abrufbar.














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