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Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19.06.2008 über die Einführung eines Neugeborenen-Hörscreenings
Die DKG hatte bereits über Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 19.06.2008 informiert. In der damaligen Besetzung nach § 91 Abs. 5 SGB V (Vertragsärztliche Versorgung) wurde als Ergänzung zu den bereits bestehenden Kinder-Richtlinien die Einführung einer Früherkennungsuntersuchung von Hörstörungen bei Neugeborenen beschlossen. Da das Erst-Screening bis zum 3. Lebenstag erfolgen soll und ein Großteil der Geburten in Krankenhäusern stattfindet, wird das Neugeborenen-Hörscreening überwiegend in Krankenhäusern durchgeführt werden. Die in diesem Zusammenhang entstehende Vergütungslücke wurde von Seiten der DKG im Rahmen des Spitzengespräches am 17.09.2008 thematisiert. Bedauerlicherweise konnten von den Vertretern der GKV bislang hierzu noch keine verbindlichen Aussagen getroffen werden. Das Thema Neugeborenen-Hörscreening wird daher erneut Gegenstand der Beratungen des nächsten Spitzengespräches zwischen DKG/GKV/PKV werden. Über den Fortgang der Beratungen werden wir Sie zeitnah informieren.
Der Beschluss wurde vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nicht beanstandet und die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgte am 25.09.2008 (Anlage). Die Ergänzung der Richtlinie tritt damit zum 01.01.2009 in Kraft.









RS285-08_Anlage-Beschluss Negeborenen-Hörscreening_29.09.2008 (pdf, 337 KB)



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