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17. September 2008

Beschlüsse des GB-A zur ambulanten Behandlung im Krankenhaus - Veröffentlichung im Bundesanzeiger

Die DKG hatte bereits über Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 19.06.2008 informiert. In der damaligen Besetzung nach § 91 Abs. 4 SGB V (Ärztliche Angelegenheiten) wurden weitere Konkretisierungen zu Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen aus Anlage 3 der Richtlinie des G-BA über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V beschlossen. Es handelt sich dabei um die Konkretisierungen der spezialisierten Diagnostik und Therapie der schweren Herzinsuffizienz (NYHA-Stadien 3-4), der Diagnostik und Versorgung von Patienten mit schweren Verlaufsformen rheumatologischer Erkrankungen, der Diagnostik und Versorgung von Patienten mit HIV/Aids und der Diagnostik und Versorgung von Patienten mit onkologischen Erkrankungen des Auges. Letztere ist eine Ergänzung im speziellen Teil der bereits in Kraft getretenen Konkretisierung der ambulanten Diagnostik und Versorgung von Patienten mit onkologischen Erkrankungen im Krankenhaus.

Die Beschlüsse wurden vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nicht beanstandet und die Veröffentlichung der vier Konkretisierungen erfolgte am 16.09.2008 im Bundesanzeiger (Anlagen 1-4). Die Konkretisierungen treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und stehen damit den Landeskrankenhausplanungsbehörden als mögliche Entscheidungsgrundlage für die Benennung eines Krankenhauses für die ambulante Leistungserbringung zur Verfügung.

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