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Daten nach § 21 KHEntgG
Daten nach § 21 KHEntgG: Version 2011 für das Datenjahr 2010 - Fortschreibung vom 13. August 2010
Die DKG stellt die mit dem GKV-Spitzenverband/vdek und dem PKV-Verband sowie dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) abgestimmte Fortschreibung vom 13. August 2010 der Daten nach § 21 KHEntgG für die Version 2011 (für das Datenjahr 2010) zur Verfügung. »
Übermittlung der Daten nach § 21 KHEntgG an das InEK für das Datenjahr 2009
Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat auf seiner Webseite die Dokumente für das Fehlerverfahren für die Datenlieferung im März 2010 für das Datenjahr 2009 veröffentlicht. »
Daten nach § 21 KHEntgG, 2. Fortschreibung vom 2. Juli 2009
Die DKG stellt die mit dem GKV-Spitzenverband und dem Verband der Privaten Krankenversicherung verabschiedete 2. Fortschreibung vom 2. Juli 2009 für die Daten nach § 21 KHEntgG zur Verfügung. Sie beruht auf der Beschlussfassung des Krankenhausentgeltausschusses (KEA) am 25.6.2009 sowie der vorausgegangenen Beschlussfassung des Vorstands der DKG vom 23.6.2009. »
Vereinbarung nach § 21 KHEntgG - Aktualisierte Anlage: DRG-Daten 2008 für die Erhebung in 2009 (Korrektur)
Zu der am 24.9.2008 übersandten Fassung der DRG-Daten 2008 hat sich nach Hinweisen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) noch Änderungsbedarf ergeben, der in der beigefügten aktualisierten Fassung (Version 20090102) mit Stand 1.12.2008 aufgenommen und unter den Bearbeitungshinweisen ausgewiesen ist. »
Vereinbarung nach § 21 KHEntgG - Aktualisierte Anlage: DRG-Daten 2008 für die Erhebung in 2009
Mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen ist die für das Datenjahr 2008 maßgebliche Fassung der Anlage zur Vereinbarung nach § 21 KHEntgG abgestimmt. »
Vereinbarung nach § 21 KHEntgG - Aktualisierte Anlage: DRG-Daten 2007 für die Erhebung 2008
Beigefügt stellen wir Ihnen die mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen abgestimmte Fassung der Anlage zur Vereinbarung nach § 21 KHEntgG zum Herunterladen zur Verfügung. »
Übermittlung von DRG-Daten nach § 21 Abs. 4 und Abs.5 KHEntgG
Anlässlich der am 31. März 2007 abgelaufenen Frist zur Übermittlung der DRG-Daten an die DRG-Datenstelle gem. § 21 Abs. 1 KHEntgG ist die Frage nach der Interpretation der nominalen/prozentualen Bagatellgrenze für fehlerhafte Datenübermittlungen aufgeworfen worden. »
Vereinbarung über die Übermittlung der DRG-Daten nach § 21 Abs. 4 und 5 KHEntgG - Ergänzung der DRG-Daten (für Datenerhebungen ab 2008)
Im Spitzengespräch DKG-GKV/PKV am 9.3.2007 ist vereinbart worden, dass beginnend mit der Datenerhebung in 2008 für die DRG-Daten des Jahres 2007 die fallbezogene Datei Entgelte um die zwei neuen Merkmale Fallzusammenführung (Muss, an1, J/N) und Fallzusammenführungsgrund (K, an2) ergänzt wird. »
Vereinbarung über die Übermittlung der DRG-Daten nach § 21 Abs. 4 und Abs. 5 KHEntgG, hier: Anlage (DRG-Daten)
Im Spitzengespräch DKG-GKV/PKV am 28.11.2006 wurde einvernehmlich die Fortschreibung der Anlage zu der Vereinbarung nach § 21 KHEntgG vereinbart. Die Anlage enthält die Festlegungen für den DRG-Datensatz in der für die Übermittlung der DRG-Daten des Jahres 2006 bis spätestens 21.3.2007 vorgeschriebenen Fassung. »
Vereinbarung über die Übermittlung der DRG-Daten nach § 21 Abs. 4 und Abs. 5 KHEntgG (Unterschriftsfassung)
Nach Abschluss des Unterschriftsverfahrens zu der o.a. Vereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und dem Verband der privaten Krankenversicherung gemeinsam und der DKG übersenden wir Ihnen anliegend die Vereinbarung zu Ihrer Information. Die Vereinbarung tritt mit Ausnahme der Regelung des § 5 Abs. 3, die bereits mit Unterzeichnung in Kraft gesetzt ist, am 1. Januar 2007 in Kraft. »






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